Fehlurteile

Ergeht ein Gerichtsurteil, steht dahinter nicht nur ein Fall, sondern insbesondere jedes Mal ein Einzelschicksal. Stellt sich später heraus, dass es sich um ein Fehlurteil handelte, ist der Schaden meist nicht mehr rückgängig zu machen.

Ein soziales sowie berufliches Leben ist nach zehn oder mehr Jahren Haft schlichtweg nicht mehr vorhanden. Ein Wiedereinstieg ist oftmals nicht mehr oder nur sehr schwer möglich. In diesem Beitrag sollen überblicksartig fünf solcher Einzelschicksale im Rahmen der fünf größten Fehlurteile vorgestellt werden, die sich vor deutschen Gerichten zugetragen haben.

Josef Jakubowski – zu Unrecht zu Tode verurteilt

Für manche ist die Tatsache wohl unvorstellbar, dass erst im Jahr 1949 die Todesstrafe in der Bundesrepublik Deutschland abgeschafft wurde. Genauso unvorstellbar ist der Fall des Josef Jakubowski, der am 26.3.1925 zu Unrecht zu Tode verurteilt und am 15.2.1926 hingerichtet wurde. Josef Jakubowski wurde für den Mord an einem dreijährigen Jungen verurteilt. Im Nachhinein wirft die Prozessführung jedoch einige Fragen auf.

So wurde dem Angeklagten, der der deutschen Sprache kaum mächtig war, ein Dolmetscher verweigert. Außerdem stützten sich die Beweise hauptsächlich auf die Aussagen eines geistig verwirrten Mannes, der aufgrund seines Zustandes als nicht glaubwürdig erachtet werden konnte. Eine Aufschiebung der Vollstreckung, die der Strafverteidiger des Angeklagten aufgrund der unsicheren Beweislage forderte, stieß lediglich auf Unverständnis von Seiten des Richters. Zwei Jahre nach der Hinrichtung von Josef Jakubowski brachte ein Ermittler neue Erkenntnisse ans Licht, indem er Beweise offenlegte, die eindeutig belegten, dass die eigentlichen Täter aus der Familie des Opfers kamen. Ein von den Eltern Jakubowskis beantragtes Verfahren zur nachträglichen Freisprechung ihres Sohnes wurde eingestellt. Bis heute wurde das Urteil formal nicht berichtigt.

Harry Wörz – 55 Monate Haft durch Ermittlungsfehler

Der Fall des Harry Wörz wurde 1998 verhandelt. Er wurde wegen versuchten Totschlags an seiner Ehefrau, die 1997 mit einem Schal stranguliert wurde, zu 12 Jahren Haft verurteilt. Ein Wiederaufnahmeantrag wurde abgelehnt. Da das Opfer bewusstlos war, konnte eine Täterbeschreibung nicht abgegeben werden. Sie konnte sich folglich auch nicht daran erinnern, dass ihr Ehemann Harry Wörz ihr in Wirklichkeit das Leben gerettet hatte.

Ein letztendlich doch genehmigtes Wideraufnahmeverfahren brachte gravierende Ermittlungsfehler der Polizei und Staatsanwaltschaft ans Licht. Die Schuld von Harry Wörz war mangels Beweislage keinesfalls eindeutig nachgewiesen. Dass der damalige Liebhaber der Ehefrau als Tatverdächtiger in Betracht kam, wurde damals ebenfalls nicht weiterverfolgt. Die Tatsache, dass dieser Polizist war und immer mehr darauf hindeutete, dass dessen Kollegen ihn lediglich schützen wollten, fiel erst nachträglich auf. Harry Wörz wurde daraufhin nach 55 Monaten Haft am 15.12.2010 freigesprochen. Als Entschädigung erhielt er eine halbe Million Euro.

Der Fall Peggy Knobloch

Der Fall von „Peggy“ ist wohl einer der bekanntesten überhaupt. Jahrelang beschäftigte die Justiz der Fall, als am 7.5.2001 die neunjährige Peggy plötzlich spurlos verschwand. Eine ausgiebige Suche brachte dabei keine Erkenntnisse. Die Mutter von Peggy brachte die Ermittler jedoch dazu, den geistig behinderten Ulvi Kulac näher zu durchleuchten. Die Spurensuche fand an dieser Stelle allerdings keine belastenden Tatsachen. Zudem hatte Ulvi Kulac ein Alibi.

Sehr überraschend war es deshalb, als dieser in einem Verhör zugab, schuldig zu sein und noch dazu den vermeintlichen Tathergang schilderte. Aufgezeichnet wurde dieses Verhör allerdings nicht. Ein Verteidiger war ebenfalls nicht vor Ort. Ein Gutachter bestätigte, dass der geistig behinderte Ulvi Kulacgar nicht dazu in der Lage war, sich solch eine Geschichte auszudenken, geschweige denn zu merken. Man ging jedoch trotz einiger Ungereimtheiten davon aus, dass Ulvi Kulac der Täter gewesen sei. Daraufhin wurde er rechtskräftig verurteilt. Eine Revision wurde vor dem BGH abgelehnt.

Dennoch konnten etwaige Zweifel an der Schuld Ulvi Kulacs nicht vollständig ausgeräumt werden. Dies ging so weit, dass eine Bürgerinitiative, die sogar von Peggys Familie unterstützt wurde, sich für Ulvi Kulac einsetzte. Daraufhin nahm ebenfalls ein Zeuge seine Aussage zurück, die er wohl lediglich deshalb tätigte, weil ihm Hafterleichterung versprochen wurde. Ulvi Kulac wurde am 14.5.2014 freigesprochen und Ende Juli 2015 aus einer psychiatrischen Einrichtung in Bayreuth entlassen.

Im Jahr 2016 wurden Teile des Skeletts von Peggy in einem Waldstück in Thüringen entdeckt. Zudem wurde DNA von Uwe Böhnhardt, einem NSU-Mitglied, gefunden. Die neue Spur stellte sich allerdings als Trugspur heraus, da die DNA von einem anderen Tatort lediglich dort hin getragen wurde. Bis heute konnte der wahre Täter nicht gefasst werden.

Fall Rupp – Verwirrung durch Falschaussagen

Ebenfalls im Jahr 2001 verschwand der Landwirt Rudolf Rupp, der weitläufig als Tyrann galt. Zu einer Verurteilung kam es in diesem Fall recht schnell, da seine Ehefrau, seine beiden Töchter, sowie ein Exfreund einer der Töchter zugaben, Rupp getötet, zerteilt und daraufhin an Tiere verfüttert zu haben. Diese Aussage wurde allerdings noch vor der Verhandlung widerrufen. Dennoch kam es zu einer Verurteilung. Acht Jahre später wurde am 10.3.2009 der vermisste Wagen von Rudolf Rupp in der Donau gefunden. Im Wagen befand sich das unbeschadete Skelett des Vermissten. Spätestens jetzt konnte man eine Verurteilung nicht mehr auf die Aussagen seiner Familie stützen. Die vier Verurteilten wurden in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen. Wie Rudolf Rupp letztendlich ums Leben kam, konnte bis heute nicht geklärt werden.

Der Fall des Gustl Mollath – Opfer einer Intrige?

Petra Mollath, die Ehefrau von Gustl Mollath, behauptete 2001, ihr Mann habe sie geschlagen, gebissen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. In dem Streit ging es um die Schwarzgeldgeschäfte von Petra Mollath. Es kam jedoch nicht zu einer Anzeige. Im Jahr 2002 behauptete Petra Mollath zudem, ihr Mann habe sie gegen ihren Willen in der Wohnung festgehalten. Im November erstattete sie daraufhin Anzeige gegen ihren Ehemann. Im Mai 2003 erhob schließlich die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth Anklage gegen Gustl Mollath wegen gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

Ein halbes Jahr später, im Dezember 2003 erstattete Gustl Mollath gegen seine damalige Frau und weitere Mitarbeiter der Hypo-Vereinsbank Strafanzeige, da sie für Kunden Schwarzgeldgeschäfte abgewickelt haben sollten. Die Staatsanwaltschaft ging diesem Verdacht jedoch nicht weiter nach. Intern wurde aber bekannt, dass derartige Vorwürfe gegen einzelne Mitarbeiter nicht von der Hand zu weisen seien. Teils schweres Fehlverhalten wurde bekannt – und mehreren Mitarbeitern daraufhin gekündigt. Erst Jahre später gelangten diese Vorwürfe an die Öffentlichkeit.

Anfang des Jahres 2005 wurde bekannt, dass dutzende Autoreifen zerstochen und Pkws beschädigt worden waren. Gustl Mollath wurde im Zuge dessen für die Reifenstecherei verantwortlich gemacht. Beweise hierfür gab es jedoch nicht. Im August 2006 sprach das Landgericht Nürnberg-Fürth Gustl Mollath frei. Dennoch wurde wegen Gemeingefährlichkeit eine Unterbringung in einer Psychiatrie angeordnet. Ein Sachverständiger bestätigte, ohne jedoch Mollath je persönlich untersucht zu haben, dass bei diesem eine wahnhafte psychische Störung vorläge, u. a. bezogen auf seine Schwarzgeldvorwürfe gegenüber seiner Frau. Eine Revision wurde als unbegründet abgelehnt.

Nürnberger Justiz räumt Fehler ein

Im November 2012 veranlasste Bayerns Justizministerin Beate Merk die Wiederaufnahme des Verfahrens bei der Staatsanwaltschaft, die im Februar von Mollaths Verteidiger beantragt wurde. Noch im Februar räumte die Nürnberger Justiz mehrere Fehler ein. Ebenfalls seien mittlerweile neue Beweise für die Unschuld von Gustl Mollath aufgetaucht. Dennoch wurde im Juli 2013 der Wiederaufnahmeantrag vom LG Regensburg abgelehnt. Im August 2013 entschied jedoch das OLG Nürnberg, dass Gustl Mollath ab sofort wieder ein freier Mann sei.

Das Verfahren wurde neu aufgerollt. Daraufhin sprach das LG Regensburg Gustl Mollath frei, nachdem dieser mehr als sieben Jahre in der Psychiatrie verbracht hatte. Das Zerstechen der Reifen konnte nicht nachgewiesen werden. Man gehe zwar davon aus, dass Mollath seine Ex-Frau verprügelt habe. Aufgrund des Verschlechterungsverbots kam es jedoch auch hier zu einem Freispruch. Im März 2019 erhob Gustl Mollath Klage gegen den Freistaat Bayern. Er forderte Amtshaftungsansprüche von etwa 1,8 Millionen Euro für 2747 Tage in der Psychiatrie. In einem gerichtlichen Vergleich verpflichtete sich der Freistaat Bayern am 12.11.2019 an Mollath 600.000 Euro zu bezahlen.

Im Zweifel für den Angeklagten

Die vorgestellten Fehlurteile zeigen, dass die Justiz auch in einer funktionierenden Demokratie fehleranfällig ist: Manchmal ist es – wie im Fall von Josef Jakubowski – eine Voreingenommenheit der Richter und Richterinnen gegenüber dem Angeklagten, die zu einer falschen Verurteilung führt. Oft erschweren aber auch Falschaussagen und eine nicht eindeutige Beweislage den Prozess. Aus gutem Grund heißt es deswegen: „Im Zweifel für den Angeklagten“.

Foto: Adobe Stock/©Marek Brandt

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