Wahlrechtsreform

Der Bundestag hat Änderungen im Wahlrecht beschlossen. Die Große Koalition will die Wahlrechtsreform in zwei Schritten umsetzen. 

Dabei soll die erste Änderung bereits bei der Bundestagswahl 2021 greifen. Ziel der Wahlrechtsreform ist es, die Zahl der Abgeordneten zu verringern, um den Bundestag weiterhin arbeitsfähig zu halten. Ob das Ziel tatsächlich erreicht wurde, erscheint allerdings äußerst fragwürdig. Was ihr über die anstehende Reform wissen solltet, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Das deutsche Wahlrecht

Bevor auf die genauen Details der Wahlrechtsreform eingegangen wird, soll das Wahlrecht in seinen groben Zügen dargestellt werden. Es soll zudem dargelegt werden, warum eine Reform überhaupt als notwendig erachtet wird.

Wie funktioniert das deutsche Wahlrecht überhaupt?

Im Rahmen der Bundestagswahl werden sowohl Erst-, als auch Zweitstimmen abgegeben. Mit der Zweitstimme wird bekanntlich eine Partei gewählt. Die Zweitstimmen bestimmen, wie viele Sitze die Parteien im Verhältnis zueinander im Bundestag erhalten. Es gibt 299 Wahlkreise, in welchen die Wahlberechtigten zudem mit den Erststimmen jeweils einen Kandidaten oder eine Kandidatin wählen. Wenn nun einer Partei wegen ihres Anteils an Zweitstimmen mehr Sitze zustehen, als sie Wahlkreise gewonnen hat, werden diese Sitze automatisch mit den Listenkandidaten der Parteien aufgefüllt.

Was ist am derzeitigen Wahlrecht problematisch?

Wenn eine Partei durch die Erststimmen mehr Direktmandate erzielt, als ihr nach den Zweitstimmen zustehen, erhält sie Überhangmandate. Um nun das Kräfteverhältnis bei den Zweitstimmen auszugleichen, erhalten die anderen Parteien Ausgleichmandate. Schließlich soll jeder direkt gewählte Abgeordnete einen Platz im Bundestag erhalten. Da es in der letzten Zeit sehr häufig zu Überhang- und Ausgleichsmandaten gekommen ist, bestand das Parlament bei der letzten Wahl aus 709 Abgeordneten, während das Bundeswahlgesetz eigentlich nur 598 Abgeordneten vorsieht. Je größer das Parlament wird, desto größer ist die Gefahr, dass die Arbeitsfähigkeit des Bundestages darunter leidet. Zudem hat ein zu großes Parlament erhebliche negative Auswirkungen auf die Steuerzahler.

Warum wird der Bundestag immer größer?

Der Bundestag wird deshalb immer größer, weil die CDU und CSU zunehmend mehr Wahlkreise gewinnen. Diese überschreiten die den Parteien eigentlich zustehenden Sitze im Bundestag zusehends. Im Jahr 2017 gewann die CSU beispielsweise die Direktmandate in allen 46 Wahlkreisen in Bayern. Der Anteil der Zweitstimmen führte dagegen nur zu 39 Sitzen im Bundestag. Da die Verfassung verhindern möchte, dass bestimmte Wahlkreise regelrecht verwaisen, also keine Sitze im Bundestag haben, steht den übrigen sieben Wahlkreissiegern dennoch ein Platz im Bundestag zu. Auf diese Weise kommt es zu Überhang- und Ausgleichsmandaten. Der Bundestag wird auf diese Weise immer größer und größer. Eine Wahlrechtsreform soll hier Abhilfe schaffen.

Die neue Wahlrechtsreform – Ziele

Das Ziel der Wahlrechtsreform ist es, die Zahl der Abgeordneten im Bundestag zu reduzieren. Gemeinsam haben die CDU/CSU sowie die SPD jahrelang an einem gemeinsamen Reformvorschlag gearbeitet, während scharfe Kritik von der Opposition vorprogrammiert war. Das Ergebnis: Bis zu drei Überhangmandate sollen in Zukunft nicht mehr ausgeglichen werden. Das bedeutet, dass die anderen Parteien keine Ausgleichsmandate mehr erhalten, sobald das Stimmverhältnis ausgeglichen ist. Problematisch daran ist, dass die Mehrheitsverhältnisse auf diese Weise leicht verzerrt werden, was im Endeffekt jedoch große Auswirkungen haben kann.

Des Weiteren soll der erste Zuteilungsschritt angepasst werden. Wenn eine Partei zuviele Überhangmandate in einem Bundesland gewinnt, verliert sie dafür Mandate in einem anderen Bundesland. Ziel des Ganzen ist es, dass in jedem Bundesland Vertreter einer jeden Partei sitzen sollen.

Klage der Opposition gegen Wahlrechtsreform

FDP, Grüne und Linke klagen beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gegen die durchgesetzte Wahlrechtsreform. Dabei wenden sie sich vor allem gegen die Regelung, dass drei Überhangmandate nicht ausgeglichen werden sollen. Davon profitieren vor allem die Parteien, die besonders viele Direkt- und Überhangmandate gewinnen. Rechtsklarheit wird in dieser Regelung vergeblich gesucht. Vielmehr handelt es sich um regelrechte Willkür. Geben die Richter des Bundesverfassungsgerichtes dem Antrag statt, trittdas bisher geltende Wahlrecht wieder in Kraft. Eine Entscheidung steht bisher noch aus.

Ausblick: Was ist für die Zeit nach der Wahl 2021 geplant?

Eine größere Reform, die zusätzlich eine Reduzierung der Wahlkreise vorsieht, ist erst für die Wahl 2025 angedacht. Die Reduzierung der Wahlkreise soll zusätzlich zu einer Reduzierung der Überhangmandate führen. Dazu soll eine Reformkommission aus Wissenschaftlern, Abgeordneten und weiteren Mitgliedern eingesetzt werden, die spätestens bis zum 30. Juni 2023 ihre Ergebnisse präsentieren soll.

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