Examen Benotung

Subjektiv wird es sehr oft so empfunden, dass die Benotung von Examen nicht in jedem Bundesland gleich ist. Aber ist das wirklich so? In diesem Beitrag soll es um eine Studie gehen, die belegt: Es gibt Unterschiede in der Benotung juristischer Staatexamina zwischen den 16 Bundesländern. Die Studie bestätigt ein Nord-Süd- und West-Ost-Gefälle. Je südlicher und östlicher man sich befindet, desto schlechter ist die durchschnittliche Examensnote.

Wie ist die Studie zu diesen Erkenntnissen gekommen?

Zunächst wurde der Durchschnitt der Examensnoten pro Bundesland ermittelt. Es geht dabei um das Zweite Staatsexamen. Am oberen Rand befindet sich Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 7,8 Punkten. Am unteren Rand ist im Zweiten Staatsexamen, so die Studie, Mecklenburg-Vorpommern mit 6,6 Punkten. Hier ist also ein Unterschied von 1,2 Punkten festzustellen, was im juristischen Bereich einen großen Unterschied ausmacht!

Man ist in dieser Studie noch einen Schritt weiter gegangen und hat angenommen, dass es einen Zusammenhang zwischen dem Ersten und dem Zweiten Staatsexamen gibt, nämlich dass die Noten sich in etwa entsprechen. Wer also im Ersten Examen im befriedigenden Bereich ist, der wird auch im Zweiten Examen in einem ähnlichen Bereich landen, so die Annahme

Bei vielen Bundeslandwechslern änderte sich die Note signifikant

Hierzu wurden 18.422 Prüfungsergebnisse ausgewertet – darunter befanden sich etwa 3.000 Bundeslandwechsler. Wenn also jemand das Bundesland nach dem Ersten Staatsexamen verlässt in einem anderen Bundesland das Zweite Examen absolviert, und die Note im Zweiten Examen dann signifikant anders ist als im Ersten Examen, ist das ein starkes Indiz dafür, dass die Benotung in diesem Bundesland anders ist.

Je nachdem wie der Bundeslandwechsel erfolgte, ging die Punktzahl im Zweiten Staatsexamen im Durchschnitt um 1,6 Punkte nach oben, bzw. um 1,1 Punkte nach unten. Es ist natürlich so, dass man unfassbar viele einzelne Gesichtspunkte bei solchen Statistiken beachten muss: Die mündliche Prüfung ist beispielsweise nicht nur in jedem Bundesland, sondern in jeder Prüfung anders, es kommt immer auf die jeweiligen Klausuren an, etc. Aber bei einer Zahl von über 3.000 Bundeslandwechslern, muss man davon ausgehen, dass die Unterschiede sich durch die unterschiedlichen Benotungsmaßstäbe der Bundesländer ergeben. Und mit 1,6 Punkten hat man nach dem Examen möglicherweise komplett andere Karrieremöglichkeiten – oder eben auch nicht.

Was heißt das konkret für Jurastudierende?

Bedeutet das für Euch, Ihr solltet in ein anderes Bundesland gehen, um eine bessere Examensnote zu bekommen? Wenn Ihr auf der „Jagd“ nach einer bestimmten Note seid, dann bietet sich ein Bundeslandwechsel durchaus an. Wenn Ihr andere Prioritäten setzt, wie zum Beispiel Familie, Freunde oder Netzwerke, dann müsst Ihr euch natürlich nicht für einen Bundeslandwechsel entscheiden. Das ist letztlich für jeden eine individuelle Entscheidung. In jedem Fall ist es aber interessant, eine solche Annahme durch die Studie einmal schwarz auf weiß zu haben.

Der Beweis! Examen ist nicht gleich Examen! | Jurastudium

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