Examenstermine

Wegen der Ausbreitung des Corona-Virus wurden bundesweit alle für April geplanten Examenstermine abgesagt. Die Landesjustizministerien, beziehungsweise –Prüfungsämter hatten sich zunächst Zeit damit gelassen, die geplanten Examenstermine im April abzusagen. Die Absagen wurde jedoch im Laufe der letzten Woche nach und nach bekannt gegeben. Auch wurden in vier Bundesländern die mündlichen Prüfungen ausgesetzt – Das sollten Jurastudierende jetzt wissen.

Obgleich das Absagen der Examensklausuren im Kern eine vernünftige Entscheidung ist, erhoffen sich die Studierenden nun, möglichst schnell Klarheit über das weitere Vorgehen zu erhalten – schließlich haben viele von ihnen Auslandsaufenthalte oder Praktika für die Zeit nach dem Examen geplant. Sie wollen jetzt möglichst schnell erfahren, wann sie ihr Examen schreiben können.

Justizprüfungsämter sollen Planungssicherheit schaffen

Der Vorsitzende des Bundesverbands rechtswissenschaftlicher Fachschaften e.V. (BRF), Marc Castendiek, betonte in einer Pressemitteilung des Verbands die Notwendigkeit, den Examenskandidatinnen und -kandidaten Planungssicherheit zu geben: „Gerade unmittelbar vor dem Staatsexamen befinden sich Studierende in einer enormen psychischen Drucksituation. Umso wichtiger ist es, auch zeitlich ein Ziel vor Augen zu haben.“

Eine zeitnahe Bekanntgabe sei notwendig, auch wenn die Termine dann nicht auf den nächstmöglichen Zeitpunkt fallen. So ergänzt Referentin für Öffentlichkeitsarbeit, Leslie Heimann: „Eine später erfolgende erneute Absage der Ersatztermine sollte unbedingt vermieden werden.“ Auch angesichts des Ausfalls von Präsenzveranstaltungen in der Universität sei eine normale Prüfungsvorbereitung aktuell undenkbar und das Stattfinden von Prüfungen im Mai somit unrealistisch.

Des Weiteren fordert der BRF in seiner Stellungnahme von den Justizprüfungsämtern, mit flexiblen und studierendenfreundlichen Lösungen auf pandemiebedingte Einschnitte in Studium und Prüfung zu reagieren. Es sollte jedem Studierenden freigestellt sein, eine bereits erfolgte Prüfungsanmeldung zurückzuziehen. Auch äußert Castendiek: „Die pandemiebedingte Verzögerung der Prüfung darf nicht dazu führen, dass Freiversuche, Abschichtungsmöglichkeiten oder Verbesserungsversuche für Betroffene eingeschränkt werden“.

Wie die Justizprüfungsämter nun reagieren, ist derzeit noch unklar. Und: Betroffene sollen von Nachfragen, ob telefonisch und per E-Mail, aktuell absehen.

Foto: Adobe Stock/©arrowsmith2

 

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