Jurastudium Ausland

Obwohl die Internationalisierung in vielen Studiengängen voranschreitet, ist dies im Jurastudium deutlich schwieriger. Denn ein Blick auf verschiedene Justizsysteme zeigt, dass jedes Land eigene Rechtsgrundlagen hat und somit eine internationale Juristenausbildung noch weit von der Realität entfernt ist. Doch wie zielführend sind Inhalt und Ablauf des deutschen Jurastudiums im EU-Vergleich? Und wie läuft das Jurastudium im Ausland ab? Um das zu untersuchen, werden hier die Jurastudiengänge in Deutschland, Österreich und Spanien exemplarisch miteinander verglichen.

Das Jurastudium in Deutschland – allumfassende Juristenausbildung

Die Juristenausbildung in Deutschland gliedert sich im Wesentlichen in zwei Teile. Ein zwei Jahre andauerndes Referendariat folgt einem Studium von im Durchschnitt zehn bis elf Semestern. Während an der Universität das materielle Recht im Vordergrund steht, steht im Referendariat das Prozessrecht im Mittelpunkt. Beide Teile der Ausbildung schließen jeweils mit einem Staatsexamen ab. Eine berufsspezifische Ausbildung wird lediglich kurz im Referendariat angeschnitten. Nach dem zweiten Staatsexamen kann man, vorausgesetzt man hat eine bestimmte Punktzahl erreicht, in allen Bereichen tätig werden. Wie läuft nun das Jurastudium im Ausland ab?

Das Jurastudium im Ausland: Österreich – ein guter Mittelweg

Die Juristenausbildung in unserem Nachbarland Österreich teilt sich ebenfalls in zwei Phasen: universitär und praktisch. Zugangsvoraussetzungen sind die Matura, die dem deutschen Abitur entsprich, sowie ein Latinum. Einen NC gibt es dagegen nicht – Studiengebühren werden wie in Deutschland auch hier nicht erhoben.

Diplomprüfungen als Grundvoraussetzung

Die universitäre Ausbildung, die an nur fünf Universitäten (Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg & Linz) absolviert werden kann, schließt mit einem Diplom ab. Sie ist je nach Fakultät in zwei bis drei Studienabschnitte aufgeteilt, die jeweils mit schriftlichen und mündlichen Teildiplomprüfungen abgeschlossen werden. Am Ende des Studiums stehen nach mindestens vier Jahren Studium eine Diplomarbeit und die Verleihung des akademischen Grades „Magister der Rechtswissenschaften“.

Als Rechtspraktikant bei Gericht

Ähnlich wie in Deutschland  entscheiden sich die meisten AbsolventInnen nach dem Studium für eine praktische Ausbildung bei Gericht als „Rechtspraktikant“. Für den Richter-, Anwalts- und Notarberuf ist diese Ausbildung unerlässlich. Sie dauert neun Monate und endet mit verschiedenen Prüfungen in mündlicher und schriftlicher Form.

Rechtsanwält:in, Richter:in oder doch Notar:in?

Wer einem klassischen juristischen Beruf nachgehen möchte, hat eine weitere berufsspezifische Ausbildung samt verpflichtenden Unterrichtseinheiten zu absolvieren. Für eine Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt muss man mindestens drei Jahre als Rechtsanwaltsanwärter arbeiten und eine Rechtsanwaltsprüfung absolvieren. Für eine Tätigkeit als Richter bzw. Richterin sind eine Bewerbung als Richteramtsanwärter:in sowie die österreichische Staatsbürgerschaft Voraussetzung. Die Ausbildung dauert vier Jahre, wobei die Zeit als Rechtspraktikant:in angerechnet wird. Am Ende steht die Richteramtsprüfung. Für den Notarberuf darf man nicht älter als 35 Jahre sein und muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Auch hier steht man bei einem Notar oder Notarin im Ausbildungsverhältnis und muss innerhalb von zweieinhalb Jahren zwei Teilprüfungen ablegen.

Juristenausbildung in Österreich: ähnlich und doch anders

Im Großen und Ganzen ist die Juristenausbildung in Österreich einerseits vergleichbar mit der deutschen Juristenausbildung (universitärer und praktischer Teil). Auf der anderen Seite wird jedoch deutlich, dass sowohl der universitäre als auch der praktische Teil sehr unterschiedlich aufgebaut sind. Im universitären Teil sind – anders als in Deutschland – Teilprüfungen sowie eine Diplomarbeit vorgesehen. Im praktischen Teil gibt es nach neun Monaten eine individuelle Ausbildung für Anwältinnen und Anwälte, RichterInnen und NotarInnen. Für mich persönlich stellt sich dieses System als sehr effektiv dar, denn alle diese Berufe erhalten eine zielgerichtete Ausbildung, was in Deutschland so nicht der Fall ist. Auch der universitäre Teil stellt sich für mich als sehr ansprechend dar, da hier Studierende bereits in den ersten Semestern gezwungen sind, sich gezielt vorzubereiten. Schließlich geht bereits die erste Teildiplomprüfung in die Abschlussnote ein.

Das Jurastudium im Ausland: Spanien – die Fallbearbeitung im Hintertreffen

Ein Blick weiter in den Süden zeigt eine deutlich andere Herangehensweise als in Deutschland oder Österreich. Gemeinsam ist, dass auch hier ein Abschluss ähnlich dem Abitur notwendig ist, nämlich das „bachillerato“. Anders ist dagegen, dass ein Auswahlverfahren („selectividad“) der Universitäten üblich ist, bei dem die Eignung zu einem Hochschulstudium überprüft wird. Zudem werden für das Studium Gebühren erhoben, die einem bei überdurchschnittlichen Studienleistungen allerdings erlassen werden. Weniger schön ist dagegen, dass bei einer nicht bestandenen Prüfung auch Strafgebühren erhoben werden.

Jurastudium in Spanien: Theorie im Vordergrund

Die Studienzeit dauert meist etwa fünf bis sechs Jahre. In dieser Zeit muss der oder die Studierende durch Semesterabschlussklausuren Credit Points sammeln, um den Universitätsabschluss zu erhalten. Im Gegensatz zu Deutschland und Österreich ist der Unterricht sehr theoretisch gehalten. Die Falllösung rückt deutlich in den Hintergrund. Nur vereinzelt werden Kurse zur Fallbearbeitung angeboten. So sind auch die Prüfungen in der Regel theoriebetont. Eine Abschlussprüfung oder Abschlussarbeit existiert nicht. Am Ende erhält man den Titel „Licenciado“.

Spezialisierung nach dem Jurastudium

Bereits nach dem Studium wird man im Grunde „gezwungen“, sich zu spezialisieren – sofern man einen der klassischen juristischen Berufe ausüben möchte. Für den Anwaltsberuf muss man nach dreijähriger Praxis eine Anwaltsprüfung in Form eines Masterabschlusses ablegen. Hierfür gibt es spezielle Anwaltsschulen. Um Richter:in oder Staatsanwältin, bzw. Staatsanwalt zu werden, muss ebenfalls eine umfangreiche Prüfung bestanden werden. Diese besteht aus einem schriftlichen und zwei mündlichen Teilen.

Nur fünf Prozent der Prüflinge bestehen alle drei Prüfungen und können anschließend als Staatsanwalt oder Staatsanwältin tätig werden. Um als Richterin bzw. Richter tätig zu werden, ist sogar eine weitere zweijährige Ausbildung an der „escuela judical“ erforderlich. Im ersten Jahr werden theoretische Kenntnisse vermittelt. Im zweiten Jahr dürfen die Auszubildenden als beigeordnete Richter bzw. Richterin („Jueces adjuntos“) unter Aufsicht bei Gerichten erster Instanz arbeiten. Auch für den Notarberuf ist nach dem Studium eine vier bis fünfjährige Ausbildung notwendig, für die allerdings nur sehr wenige Plätze vorhanden sind. Die anschließende Prüfung besteht aus zwei mündlichen, einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung.

Mängel bei universitärer Ausbildung

Im Grunde läuft die praktische Juristenausbildung in Spanien ähnlich wie in Österreich ab. Als problematisch erachte ich persönlich dagegen die sehr theoretische Ausbildung an den Universitäten und das Fehlen einer wissenschaftlichen Arbeit. Gerade die Fallbearbeitung und Gesetzesarbeit ist bereits von Anfang an essenziell und sollte nicht erst während einer praktischen Ausbildung nach Abschluss des Studiums erlernt werden.

Fazit – deutsche Juristenausbildung noch zeitgemäß?

Nimmt man Deutschland unter die Lupe, erkennt man eine generalistische Ausbildung, bei der jedoch eine gezielte berufsspezifische Ausbildung fehlt. Und wie steht es um das Jurastudium im Ausland? In Spanien wird eine berufsspezifische Ausbildung sehr ernst genommen, dafür kommt die universitäre Ausbildung deutlich zu kurz. Ich persönlich empfinde den österreichischen Weg als guten Mittelweg: Einer soliden universitären Ausbildung folgt eine neunmonatige Ausbildung bei Gericht. Nur wer Anwältin, bzw. Anwalt, Richter:in oder Notar:in werden möchte, muss anschließend eine weitere Ausbildung absolvieren und erhält an dieser Stelle eine gezielte Ausbildung. Insgesamt stellt sich an dieser Stelle natürlich die Frage, ob die deutsche Ausbildung mit ihren zwei Staatsexamina noch zeitgemäß ist. Schließlich folgt nahezu kein anderes Land dieser Ausbildungsform.

Foto: Adobe.Stock/©kasto
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