Jurastudium Zukunft
Lesen Sie hier den zweiten Teil der Debatte …

Legal Tech hat längst auch Einzug in die Unis gehalten. Dabei fragen sich sowohl Studierende als auch Lehrende, wie sich das Jurastudium der Zukunft gestalten lässt, das einem digitalen Rechtsmarkt gewachsen ist. Welche Fähigkeiten müssen Jurastudierende erwerben? Wie kann der Hochschulalltag zum Beispiel durch digitale Klausuren moderner werden? Um diese Fragen ging es bei den zwei studentischen Diskussionspanels auf der Legal Revolution 2019. Neben zahlreichen Studierenden, nahmen auch Lehrende und Praktiker am Panel teil – hier die interessantesten Standpunkte.

Diskussionspanel Nr. 1: Brauchen wir ein Staatsexamen 4.0?

Teilnehmer:innen:

  • Dr. Michael Beurskens – Professor der Rechtswissenschaften
  • Jolanda Rose – Legal Tech Bloggerin
  • Daniella Domokos – Legal Tech-Journalistin
  • Peter Röhm – Ministerialrat | Baden-Württemberg
  • Tianyu Yuan – Gründer, Geschäftsführer | LEX superior | Moderator

Tianyu Yuan: Vielen herzlichen Dank, dass ihr alle hier seid. Herr Dr. Röhm: Das Thema „Digitale Klausur“ brennt ja einigen in den Fingern. Ich weiß, dass sie führend unter allen Bundesländern dieses Projekt vorantreiben – können Sie uns vielleicht eine kurze Info geben, wie da der Stand ist?

Dr. Peter Röhm: Der Stand im Bereich der elektronischen Prüfung sieht so aus, dass es seit 2014 eine Länderarbeitsgruppe gibt. Wir haben uns lange sehr theoretisch mit der elektronischen Prüfung beschäftigt, bevor es dann in einzelne Pilotprojekte ging. Wahrscheinlich ist allen im Raum bekannt, dass eine erste Zweite Juristische Staatsprüfung in diesem Jahr in Sachsen-Anhalt durchgeführt wurde. Hier waren allerdings die Rahmenbedingungen etwas anders. Dort sind Referendarzahlen pro Kampagne so in der Größenordnung von 40/45 übrig, und es gibt an der einzigen Fakultät in Halle ein sehr leistungsstarkes, leistungsfähiges Rechenzentrum, das das technisch unterstützt hat. Wir haben in Baden-Württemberg ein zweites Pilotprojekt aufgesetzt und realisiert, das war im Bereich der Rechtspfleger. Wir haben uns ganz bewusst dazu entschlossen, im Bereich der Rechtspfleger-Prüfung den ersten Schritt zu gehen, weil wir da zum einen einen Prüfungsort haben, und weil wir zum anderen die Gruppengröße für geeignet fanden. Wir hatten jetzt 189 Kandidaten in der Rechtspflegerprüfung. Das erschien uns so klein, dass man es stemmen kann, aber auch so groß, dass es schon Aussagen zulässt, ob man dieses Projekt geschultert bekommt oder auch nicht. Diese Prüfung fand im Juli statt, wir haben dafür eine Stadthalle gemietet. Wir haben über einen externen Dienstleister eine Prüfungssoftware programmieren lassen. Vielleicht für diejenigen, die mit dem Rechtspfleger-Studium nicht so vertraut sind: Die Rechtspflegerprüfung am Ende des Studiums ist sehr vergleichbar mit dem Ersten und Zweiten Examen. Man schreibt dort sieben Klausuren, in Baden-Württemberg im Ersten sechs, im Zweiten acht. Die Klausuren sind auch Freitextklausuren. Es gibt auch einen Formulierungsteil. Sie sind insofern ein bisschen unterschiedlich, weil es Klausuren gibt, die im Bereich des Grundbuchs oder im Bereich des Registerrechts, wo sie bestimmte Tabellenstrukturen benötigen, in die dann verschiedene Eintragungen vorzunehmen sind. Das haben wir programmiert. Das ist zum Teil ganz aufwendig gewesen.

Die Kandidaten konnten sich entscheiden, ob sie wie herkömmlich die Prüfung mit der Hand schreiben, oder ob sie den Weg der elektronischen Form der Leistungserbringung gehen wollen. Es haben sich 85 Prozent entschieden, am Notebook zu schreiben, obwohl der Zeitlauf nur acht Monate vorher war. Stellen sie sich vor, sie sind in einem Studium oder einer Ausbildung und kriegen acht Monate vorher gesagt: Es gibt die Möglichkeit, die berufsentscheidende Prüfung in anderer Form abzulegen. Das überlegt man sich ja gut. Es zeigt uns, wir haben mit diesem Projekt nicht irgendetwas von Seiten eines Ministeriums übergestülpt gegen den Willen der Studierenden – im Gegenteil: Wir sind einem Interesse und einem Bedürfnis nachgekommen. Wir haben die elektronisch geschriebenen Klausuren ausgedruckt und den Prüfern in Papierform zugeschickt und haben jetzt eben nicht mehr krakelig beschriebenes Papier, sondern bedrucktes, was auch auf Seiten der Korrektoren regelrechte Jubelstürme ausgelöst hat. Der aktuelle Stand in Baden-Württemberg ist, dass wir dieses Projekt weiter fahren wollen.

Yuan: Jolanda, du musst ja wahrscheinlich irgendwann noch ein Erstes Staatsexamen schreiben. Was hältst du von dieser eben beschriebenen Entwicklung?

Rose: Ich bin ein sehr kreativer, künstlerischer Typ und ich male auch sehr gerne und mache auch gerne Lernübersichten, wenn ich fertig bin mit dem Lernen. Aber den ganzen Rest mache ich, wie viele meiner Kommilitonen,  am PC und es wäre für mich ganz natürlich, wenn ich die Hausarbeit, die Lernübersichten und auch die Klausuren am PC schreibe. Ich muss aber auch dazu sagen, dass ich sehr zukunftsorientierte Eltern habe, die mir schon in der Schule gesagt haben: „Diese Sommerferien – 10 Finger-Lernsystem!“. Mein Bruder und ich haben in der Schule so ein Tipp-Lernprogramm gemacht und seitdem können wir blind tippen. Das heißt, ich kann überall hingucken und tippen. Das wäre für mich eine Stufe davor, dass man das auch lehrt. Am besten natürlich in der Schule, aber auch an der Uni, denn sonst kommt wieder das Argument: Die Leute, die schnell tippen können, haben einen Vorteil. Das wäre für mich erstmal die ideale Lösung.

Yuan: Dann sprechen wir noch mal über den Lerneffekt.

Daniella Domoskos: Es gibt ja lernpsychologische Ergebnisse, die besagen, dass wenn man am PC oder am Tablet lernt, das Ergebnis einfach anders ist. Ich wage zu bezweifeln – ich bin auch Juristin und habe keine psychologische Ausbildung – dass das daran liegt, dass wir es nicht gewohnt sind. Wir sitzen vom ersten Semester an über Papierbergen, wir schleppen unsere Gesetzesbücher durch die Gegend. Es ist halt de facto so: Wir wachsen im Studium mit Papier auf, im Kindergarten, in der Schule – und ich denke, dass Menschen einfach umkonditioniert werden müssen, dafür ist es aber im Jurastudium einfach viel zu spät.

Yuan: Herr Röhm möchte dazu direkt etwas sagen.

Röhm: Ich wollte nur zu diesem 10-Finger Thema etwas sagen, das ist auch eine Sorge, die uns im Vorfeld des Projekts immer wieder gespiegelt wurde. Wir haben daher Kurse im Vorfeld der Rechtspflegerprüfung organisiert. Ich war dann selber bei einem Probelauf in der Stadthalle und es war faszinierend. Es gibt Kandidaten, die sind mit der einen Hand auf der Aufgabe auf dem Papier und mit der anderen Hand schreiben sie blind. Mit fünf Fingern tippen sie schneller als ich das wahrscheinlich jemals mit zehn kann. Das ist vielleicht eine Sorge, die ist bei der Generation heute nicht mehr begründet.

Yuan: Herr Beurskens, sehen sie die Katastrophe kommen?

Prof. Beurskens: Jetzt muss ich hier den Buhmann spielen – also fangen wir mit dem Negativen an. Das erste Argument: Ist Tippen nicht schon wieder out? In Kanzleien wird diktiert, zu Hause wird geswiped auf dem Handy, wer tippt denn noch? Das zweite Argument: Wir sagen, wir brauchen die E-Prüfung für Juristen. Studieren sie mal Informatik, die schreiben die Klausuren mit Papier und Stift. Warum? Die Unis haben keine Prüfungsräume, wo man mal eben Informatikstudenten eine Klausur schreiben lassen kann. Das dritte Problem: 10 Finger-Schreiben klingt immer toll – naja, also man mag wissen wo die Tasten liegen, aber wenn man es nicht oft genug macht, bringt der Kurs alleine auch nichts. Man muss es trainiert haben. Und wenn ich den Studierenden sagen würde: In zwei Monaten schreiben Sie die Klausuren auf dem PC, werden die uns die Bude einrennen. Die brauchen eine Vorlaufzeit von mindestens zwei Jahren, um das Tippen durchgängig zu trainieren. Und als letzten Punkt natürlich: das was wir hier machen, ist nicht die Revolution, also „getippt statt mit der Hand geschrieben“ – Wenn wir schon darüber nachdenken, sollten wir gleich überlegen, ob wir nicht auch das Prüfungsformat mal überdenken und nicht einfach nur „Handschrift oder getippt“. Aber ich bin dafür aus drei Gründen: 1. Meine Handschrift kann keiner lesen, 2. Ich schreibe extrem langsam, und 3. Als Korrektor kann ich sagen: Wenn ich eine Klausur habe, wo ich wie ein Ägyptologe erahnen muss, was da drin steht, das wirkt sich zumindest unterbewusst auf meine Stimmung aus.

Yuan: Ich würde sagen, da haben wir doch ein sehr positives Bild, was die E-Klausuren betrifft. Jolanda möchtest du dazu noch was sagen?

Rose: Also ich habe noch nichts von Informatikstudierenden mit Sehnenscheidenentzündung gehört, weil die keine langen Texte schreiben, vor allem nicht innerhalb von zwei Wochen. Die Klausuren sind ganz andere, man rechnet, macht ganz andere Aufgaben. Es ist nicht vergleichbar. Man kann doch mit einer Wahlmöglichkeit anfangen. Man muss ja niemanden innerhalb von zwei Monaten oder einem Jahr zwingen, am PC zu schreiben.

Moderator: Herr Beurskens, was sagen sie dazu?

Beurskens: Ja, jetzt will ich ihnen eine Anekdote von ihren Kommilitonen erzählen. 2008 haben wir genau das gemacht, was sie gesagt haben, da hatten wir eine Übung BGB. Da haben wir gesagt: „Wer am PC schreiben will, kann am PC schreiben. Wer mit der Hand schreiben will, kann mit der Hand schreiben. „Was machen ihre Kommilitonen? Die rennen zum Dekan und sagen:  „Das kann doch nicht sein! Das ist doch chancengleichheitswidrig: Der kann schneller tippen, als ich mit der Hand schreiben! Also wenn müssen entweder alle mit der Hand schreiben oder alle tippen!“ Dasselbe habe ich dann 2015 in Bonn versucht, in der Schwerpunktbereichsprüfung! Also die Idee: Jeder macht das, wie er will und das ist Chancengleichheit. Nach deren Meinung ist das aber gar nicht gewährleistet, weil die sagen: der hat viel bessere Chancen, denn der kann schneller tippen. Und da sind sie dann bei dem Problem: Chancengleichheit ist immer im Auge des Betrachters – der kann Copy + Paste, ich kann nur Sternchen setzen. Also sie gehen von einem homogenen Studentenbild aus – Studenten streiten sich aber extrem. Und alle Jurastudenten sind am besten darin, den anderen fertig zu machen.

Yuan: Chancengleichheit ist tatsächlich so ein Punkt – das ist ja ein Ideal, nach dem wir streben, aber je nachdem wie granular man das betrachtet, ist es eine Farce. Also bei mir war das so, ich bin damals in einen Schreibwarenladen gegangen und habe mich durch 150 Füller probiert, um den Füller zu finden, der wirklich zu mir passt. Also wenn die Spielregeln im Vorfeld feststehen, dann ist es so, dass manche Leute ein falsches Lehrbuch nehmen, die falsche Definition lernen, das falsche Medium wählen.

Röhm: Man muss vielleicht auch den Gesamtkontext der Justiz sehen, wo stehen wir mit dem elektronischen Rechtsverkehr, mit beA, mit elektronischer Akte, in den Ministerien, an den Gerichten? Es wäre vielleicht auch etwas unnatürlich, wenn wir den Bereich der Prüfung geradezu künstlich aussperren. Die Prüfung ist ein Teil, die bereitet auf den Beruf des Richters, Staatsanwalts, Rechtsanwalts, Unternehmensjuristen vor. Ich glaube man muss sich schon auch an dem orientieren, was in der Praxis stattfindet. Da ist die Digitalisierung schon weite Schritte gegangen.

Foto: FFI-Verlag
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