Nebentätigkeit im Referendariat

Hat man das Jurastudium mit dem Ersten Staatsexamen abgeschlossen und startet anschließend in das Referendariat, wartet die nächste große Hürde darauf, gemeistert zu werden. Zahlreiche Stunden in Arbeitsgemeinschaften und in den Stationen nehmen viel Zeit in Anspruch. Ist hier überhaupt noch genug Zeit da, um eine Nebentätigkeit auszuführen – und ist dies überhaupt sinnvoll? Pauschal kann diese Frage wohl nicht beantwortet werden. Jedoch gibt es einige Anhaltspunkte, die dabei helfen können, die jeweils richtige Entscheidung zu treffen.

Nebentätigkeit im Referendariat – generell erlaubt?

Eine Nebentätigkeit muss immer vorab angemeldet und genehmigt werden, da der Referendar bzw. die Referendarin sich vordergründig auf die Ausbildung konzentrieren sollte. Je nach Bundesland gibt es daher Beschränkungen hinsichtlich der erlaubten Stundenzahl pro Woche. Zudem kann es Unterschiede geben, wenn es sich nicht um eine nicht fachbezogene Nebentätigkeit handelt.

Die nachfolgende Übersicht soll einen Überblick darüber geben, welche Unterschiede in den verschiedenen Bundesländern bestehen:

Bundesland Nebentätigkeit Genehmigung notw. Anzeigepflicht
Brandenburg nicht-jur. max. 8 h/Woche; jur. max. 10 h/Woche ja 3 Wochen vor Aufnahme beim Präsidenten des OLG
Thüringen Nicht-jur. max. 33 h/Monat; jur. 43 h/Monat; Achtung: In ersten beiden Ausbildungsstellen nur ausnahmsweise ja; Ausnahme: § 67 Abs. 1 ThürBG
Sachsen Nur bei min. 6,5 Punkten im 1. Examen; evtl. nachträgliche Genehmigung; max. 8 h/Woche ja; Ausnahme: § 103 S. 2,3 SächsBG 2 Wochen vor Aufnahme beim Dienstvorgesetzten
Berlin Nicht-jur. max. 8 h/Woche; jur. max. 15 h/Woche ja Schriftlich in Personalakte
Nordrhein-Westfalen Nicht-jur. max. 8 h/Woche; jur. max. 10 h/Woche ja
Rheinland-Pfalz über Genehmigung des zeitlichen Umfangs wird im Einzelfall entschieden Nicht alle: § 6 Abs. 4 Satz 2 JAG i.V.m. § 83 Abs. 1 und 2 LBG und NebVO Anzeigepflicht bei jeder Tätigkeit
Bayern Nicht-jur. max. 9 h/Woche (bei min. 5,25 Punkten 1. Examen); jur. max. 14 h/Woche ja Beim OLG
Bremen Nicht-jur. max. 8 h/Woche; jur. max. 8 h/Woche ja Vor Aufnahme bei der Präsidentin des OLG
Mecklenburg-Vorpommern Max. 8 h/Woche ja Vor Aufnahme beim OLG
Baden-Württemberg Mit Ausbildungsbezug max. 35 h/Monat; Achtung: besondere Regelungen s.u. ja ab 35 h/ Monat Beim OLG
Schleswig-Holstein Max. 8 h/Woche nein Vor Aufnahme bei der Präsidentin des OLG Schleswig
Saarland jur. max. 15 h/Woche Nein, außer für Bestellung zum amtlichen Vertreter eines Anwalts Schriftlich beim Präsidenten des OLG
Hessen Nicht- jur. max. 8 h/Woche; jur. max. 50 h/Monat ja
Sachsen-Anhalt Achtung: Nur in Ausnahmefällen ja Vor Aufnahme beim Präsidenten des OLG Naumburg
Niedersachsen Nicht-jur. max. 32 h/Monat; WissMit max. 46 h/Monat nein Vor Aufnahme beim OLG
Hamburg max.19,5 h/Woche nein

Quelle: iurratio.de

Vorteile und Nachteile einer Nebentätigkeit?

Welche Vor- und Nachteile gibt es? Und welche Aspekte sind für einen persönlich besonders relevant? Diese Fragen sollte man sich vor Aufnahme einer Nebentätigkeit fragen.

Vorteile

Der wohl größte Vorteil besteht darin, dass man nebenher, je nach Tätigkeitsfeld, eine schöne Stange Geld dazuverdienen kann. Repetitorien sind neben den Lebenshaltungskosten schließlich zusätzliche Kosten, die auch erst einmal bewältigt werden müssen. Des Weiteren kann man durch eine Nebentätigkeit wertvolle Erfahrungen in der Praxis sammeln und sinnvolle Kontakte für die Zukunft knüpfen. Möglicherweise ist der Arbeitgeber der Nebentätigkeit ja sogar ein potenzieller Hauptarbeitgeber nach dem Staatsexamen. Erwächst hier bereits während der Ausbildung ein vertrauensvolles Verhältnis, ist es möglich, dass man sich die eine oder andere Stellensuche sogar sparen kann. Nicht zuletzt motiviert eine Tätigkeit in der Praxis, mit der man sich identifizieren kann, meist mehr zum lernen, als Arbeitsgemeinschaften, in denen lediglich die Theorie durchgenommen wird.

Nachteile

Als nachteilig kann ganz klar der Zeitfaktor eingestuft werden. Bereits die Arbeitsgemeinschaften und die Stationen kosten viel Zeit, ganz zu schweigen vom Lernaufwand in den heimischen vier Wänden oder in der Bibliothek. Deshalb sollte man sich gut überlegen, ob man im letzten Jahr vor dem Zweiten Staatsexamen tatsächlich einer Nebentätigkeit nachgehen sollte. Im Endeffekt muss dies jeder anhand seiner Prioritäten selbst entscheiden.

Welche Nebentätigkeiten im Referendariat sind sinnvoll?

Es macht es einen großen Unterschied, wo man einer Nebentätigkeit nachgeht. Nebentätigkeit ist eben nicht gleich Nebentätigkeit. Schließlich ist es nicht nur möglich, eine Nebentätigkeit im juristischen Bereich anzunehmen, sondern auch in außerfachlichen Bereichen.

Nebentätigkeit beim späteren Wunscharbeitgeber

Beruflich sinnvoll ist es immer, sich bei einem möglichen Wunscharbeitgeber zu bewerben. Stellt man sich hier gut an und zeigt Interesse, hat man oft eine Stelle schon fast sicher. Etwas schwieriger ist dies aufgrund der Ausschreibungspflicht im Öffentlichen Dienst. Eine direkte Einstellung ist hier wohl eher nicht möglich. Allerdings ist es sicher von Vorteil, den Personalmitarbeitern und Führungskräften bereits aus dem Arbeitsalltag bekannt zu sein.

Nebentätigkeit zum Geld verdienen

Sucht man zwar eine Tätigkeit mit juristischem Bezug, hat jedoch noch keinen bestimmten Arbeitgeber im Blick, tut man sich hier leichter. Fast alle Kanzleien und Unternehmen, die eine Rechtsabteilung haben, nehmen gerne Referendare und Referendarinnen auf. Hier kann die Nebentätigkeit dazu genutzt werden, um herauszufinden, was man tatsächlich möchte, vor allem, wenn man sich noch unsicher ist, wo die Reise nach dem Staatsexamen hingehen soll.

Nebentätigkeit ohne juristischen Bezug

Wer sich durch eine Nebentätigkeit vom stressigen Alltag ablenken und dies gleichzeitig dazu nutzen möchte, um ein wenig Geld dazu zu verdienen, sollte auf seine persönlichen Interessen schauen. Interessant kann es beispielsweise sein, einmal bei einem Fernsehsender oder einem Verlag zu arbeiten. Gerade, wenn man keine klassische Juristenkarriere verfolgen möchte, kann eine solche Erfahrung durchaus sinnvoll für die spätere Karriere sein. Es muss also nicht immer eine rechtliche Nebentätigkeit sein. Man sollte nur aufpassen, da die meisten Bundesländer für nicht berufsbezogene Nebentätigkeiten andere Maßstäbe ansetzen, als bei einer berufsbezogenen Nebentätigkeit. Gemacht werden kann also einfach, was Spaß bereitet, unabhängig vom etwaigen Karriereziel. Ich persönlich war als Wirtschaftsjuristin zwar nicht im Referendariat, habe aber beispielsweise als Turniertänzerin zusätzlich zu meiner rechtlichen Werkstudententätigkeit Tanzunterricht gegeben.

Wird die Nebentätigkeit auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet?

Wer sich freut, zusätzlich zur Unterhaltsbeihilfe Geld zu verdienen, sollte sich unbedingt erkundigen, ob nicht zumindest ein Teil dieses Gehalts auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet wird. Wie so vieles, ist auch dies bundeslandabhängig. Folgende Übersicht soll die Orientierung erleichtern:

Bundesland Zusatzvergütung
Brandenburg Der Höhe nach darf so viel nebenbei verdient werden, wie Eure
Bruttovergütung beträgt – danach erfolgt eine Anrechnung auf die Vergütung.
Thüringen Entgelt wird auf Anwärterbezüge angerechnet, soweit es diese übersteigt
Sachsen Anrechnung gemäß § 74 SächsBG auf die Bezüge der Ausbildung; jegliche Nebentätigkeit ist anzuzeigen
Berlin Anrechnung auf Unterhaltsbeihilfe, sofern sie diese übersteigt; es verbleibt Mindestbetrag von 1.154,71€ brutto
Nordrhein-Westfalen Anrechnung bei Überschreitung der Unterhaltsbeihilfe um 150%
Rheinland-Pfalz Anrechnung auf Unterhaltsbeihilfe, sofern sie diese um 150% übersteigt
Bayern Entgelt wird auf Unterhaltsbeihilfe angerechnet, sofern es diese übersteigt; es verbleibt Mindestbetrag von 585,94 €
Bremen Anrechnung bei Überschreitung der Unterhaltsbeihilfe um 150%
Mecklenburg-Vorpommern Verdienst darf monatlich maximal 150 % des Grundgehaltes betragen, darüber hinaus Anrechnung (errechnet aus der Unterhaltsbeihilfe zuzüglich des Familienzuschlages)
Baden-Württemberg Anrechnung bei Übersteigung der Unterhaltsbeihilfe um 150%
Schleswig-Holstein Anrechnung bei Überschreitung der Unterhaltsbeihilfe von 150%
Saarland Anrechnung bei Überschreitung der Unterhaltsbeihilfe von 150%
Hessen Keine Kürzung der Unterhaltsbeihilfe
Sachsen-Anhalt Anrechnung zur Hälfte auf Unterhaltsbeihilfe, sofern sie sie um 500€ übersteigt
Niedersachsen Grenze einer anrechnungsfreien Nebentätigkeit entspricht derjenigen während der Rechtsanwaltsstation: Entgelt wird auf Unterhaltsbeihilfe angerechnet
Hamburg Ein 530 € übersteigendes Entgelt wird im Rahmen von § 3 UnterhaltsbeihilfenVO zur Hälfte auf die Unterhaltsbeihilfe angerechnet

Quelle: iurratio.de

Fazit: Jeder hat andere Prioritäten!

Wie so oft im Leben gibt es auch bei dieser Thematik keine pauschale Antwort auf die Frage, ob eine Nebentätigkeit empfehlenswert ist oder nicht. Schließlich hat jeder Referendar und jede Referendarin andere Prioritäten, Lerngewohnheiten und Ziele. Ich hoffe jedoch dennoch, dass der Artikel den Anstoß zu den richtigen Überlegungen gegeben hat, die man vor der Aufnahme einer Nebentätigkeit anstellen sollte.

Foto: Adobe Stock/Song_about_summer

CategoryRefendariat

mkg-jura-studis.de