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Gute Nachrichten für Jurastudentinnen und Studenten: der Bundestag hat vergangene Woche einstimmig beschlossen, die Regelstudienzeit für Rechtswissenschaften von neun auf zehn Semester zu verlängern.

Das berichten sowohl Fachmedien als auch führende Nachrichtenagenturen wie die dpa. Im Gesetzentwurf des Bundesrates Anfang Februar 2019 hieß es, dass im Zuge der Reform der Juristenausbildung im Jahr 2002 die tatsächliche Studiendauer von durchschnittlich 9,6 Semestern auf 11,3 Semester angestiegen sei. Da man damals durch die Einführung des universitären Schwerpunktbereichs im Studium aber nur mit einer moderaten Verlängerung der Regelstudienzeit rechnete, wurde diese lediglich um ein Semester verlängert. Hier hat der Gesetzgeber nun nachgeholfen.

Angleichung des Jurastudiums an Masterstudiengänge

Das hat sich im Rückblick als zu knapp erwiesen, was auch die damalige Bundesjustizministerin Katarina Barley bekräftigte: „Der Weg von den ersten Grundlagen des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder des Strafrechts bis zum ersten Staatsexamen ist weit. Ein Studium der Rechtswissenschaften dauert so lange wie ein Master-Studium. Das wird jetzt anerkannt.“

In zweierlei Hinsicht erweist sich die Regelstudienzeitverlängerung als positiv: der „Freischuss“ kann nun ein Semester später wahrgenommen werden kann. Es kann damit ein Semester länger für Examensvorbereitung & Co. eingeplant werden. Außerdem können Jurastudierende nun – ebenso wie Masterstudierende – länger BAföG erhalten.

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