Legal Tech Jurastudium

Legal Tech spiele in der deutschen Juristenausbildung (noch) keine Rolle, so das Fazit einer europaweiten Studie. Was denken Lehrende und Forschende über die Studienergebnisse und wie kann Legal Tech überhaupt konkret in die juristische Lehre integriert werden? Das haben wir Dr. Axel Adrian, Honorarprofessor an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen Nürnberg, im Interview gefragt.

Herr Prof. Adrian, Legal Tech und Digitalisierung ist eine Sache, aber hat sich die Ausbildung von JuristInnen wirklich in den letzten 100 Jahren kaum verändert?

Wie in der aktuellen Studie „Legal Tech in der juristischen Ausbildung“ von Prof. Dr. Heribert Anzinger, Ulm für die Friedrich Naumann Stiftung, zutreffend herausgearbeitet wurde, ist die auch heute noch wirksame Struktur der deutschen Juristenausbildung tatsächlich bereits im 18. Jhd. angelegt worden und bildet den Einheitsjuristen bzw. die Einheitsjuristin aus, damit den AbsolverntInnen alle juristischen Berufe offen stehen, also zum Beispiel RichterIn, AnwaltIn oder VerwaltungsjuristIn.

Es gab bereits verschiedene Ausbildungsreformen. Zeitweilig wurde sogar mit einer nur einstufigen Ausbildung und Integration des Referendariates experimentiert. 1992 gab es Überlegungen zur Streichung aller Wahlfächer. In der jüngsten Reform entschied man sich für die zweistufige Grundstruktur der Ausbildung und gegen Bologna, d. h. gegen ein Bachelor-Studium und für die Etablierung von Schwerpunktbereichen in der Verantwortung der Universitäten. Dadurch ist es z. B. bei uns an der Friedrich-Alexander Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) bereits seit mehreren Jahren möglich, Vorlesungen, (Pro-)Seminare und Schwerpunktveranstaltungen zum Thema Legal Tech offen für alle Fachrichtungen anzubieten, auch um ECTS-Punkte zu erwerben.

Zur Frage, wie Lehrinhalte vermittelt werden, kann ich sagen: Mein Doktorand, Michael Keuchen, ist E-Learning-Koordinator für den Fachbereich Rechtswissenschaft in der Serviceeinheit „Lehre und Studienberatung“ an der FAU und erforscht intensiv Möglichkeiten zur Modernisierung juristischer Wissensvermittlung. Auch überlegen wir zusammen mit dem Informatiker Prof. Dr. Michael Kohlhase (FAU), ob es z. B. möglich ist, gemeinsam ein „Serious Game“ zur juristischen Wissensvermittlung zu programmieren.

Im Ergebnis tut sich also in Wahlpflichtprogrammen, Schwerpunktbereichen, Schlüsselqualifikationen und außercurricularen Projekten viel in Sachen Legal Tech, auch wenn Prof. Anzinger zutreffend auf Seite 27 feststellt: „An keiner deutschsprachigen juristischen Fakultät in Deutschland, Österreich und der Schweiz sind Data Science- und Legal Tech-bezogene Inhalte im Pflichtprogramm eines grundständigen juristischen Studiums sichtbar geworden.“ Bislang ist Legal Tech also „nur“ etwas „Freiwilliges“.

Warum sind die rechtswissenschaftlichen Fakultäten Deutschlands so „veränderungsresistent“?

Dass bis heute Legal Tech kein Pflichtprogramm ist, liegt m. E. daran, dass Legal Tech in Deutschland erst seit 2015 „organisch“ gewachsen ist. Durch Kostensparzwänge in den USA seit der Lehman-Pleite im Jahr 2008 getrieben, haben Rechtsanwaltskanzleien versucht, zunehmend Computertechnik zur Unterstützung von Rechtsdienstleistungsprozessen einzusetzen oder über die Technisierung und Skalierung gleichartiger Rechtsfälle neue Einnahmequellen zu erschließen. Plattformen wie flightright.de oder wenigermiete.de ermöglichen technisch die Bündelung und automatische Bearbeitung tausender gleichartiger Fälle.

Der Legal Tech-Hype kommt also ursprünglich aus der Rechtspraxis und nicht so sehr aus der Wissenschaft. Die aus der Praxis stammende Legal Tech-Community und die Community der „alten“, insbesondere seit den 1960er Jahren wissenschaftlich getriebenen, Rechtsinformatik (hier ist z. B. auf die seit mehr als 20 Jahren bestehende jährliche Tagung IRIS „Internationales Rechtsinformatik Symposium“ der Universitäten Salzburg und Wien hinzuweisen) kommen langsam zusammen.

Es ist nicht nachteilig, dass es noch kein Pflichtprogramm „Legal Tech“ im Jurastudium gibt. Wir müssen uns erst darüber klar werden, was denn überhaupt Inhalt eines Pflichtfaches „Legal Tech“ sein soll. Ausbildung wirkt nachhaltig und man muss aufpassen, nicht auf „Marketingkonzepte“ hereinzufallen. Legal Tech ist heute noch lange nicht vollständig verstanden. An der FAU versuchen wir auch, die „Lücke“ zwischen der, „alten“ wissenschaftlichen, Rechtsinformatik und der „neuen“, mehr aus der Praxis stammenden Legal Tech-Welt, zu schließen, auch um herauszufinden, was Inhalt eines Pflichtfaches werden kann und soll. Nimmt man etwas nicht ins Pflichtprogramm auf und es stellt sich später heraus, dass dies doch wichtig gewesen wäre, dann hat man auf Jahre die Weichen falsch gestellt. Daher sind wir wissenschaftstheoretisch betrachtet m. E. genau auf dem richtigen Weg. Es ist gut, dass wir zunächst erst einmal alles an Forschung, Lehre und Initiativen etc. im geschützten Raum der Freiwilligkeit zulassen, um nicht zu riskieren, etwas durch die Aufwertung von anderem als Pflichtstoff abzuschneiden.

Soweit aus der Studie von Prof. Anzinger ersichtlich, scheinen übrigens auch die juristischen Fakultäten in den USA Legal Tech nicht etwa durchgängig im Pflichtprogramm zu unterrichten, auch wenn es bereits mehrere Master-Studiengänge für dieses „Fach“ gibt und solche in Deutschland erst vereinzelt existieren, z. B. der traditionsreiche Master-Studiengang „Informationstechnologie und Recht“ an der Universität des Saarlandes, das interdisziplinäre Zusatzstudium „Informatik und Digitalisierung“ an der Universität Bayreuth und neuerdings den Weiterbildungsstudiengang „Legal Tech LL.M“ an der Universität Regensburg.

In den letzten zwei Jahren sind zahlreiche studentische Legal Tech-Initiativen von Unis aus ganz Deutschland aus dem Boden geschossen. Versuchen die Studierenden die Lehrenden aufzuwecken?

Das hoffe ich. Das Zusammenwirken von Lehrenden, Studierenden und Praktikern ist erforderlich, um Legal Tech voranzubringen. Hier muss man z. B. auch mit verschiedensten Formaten experimentieren, da durch die digitale Transformation unseres Lebens sich auch die Verfahren zur Stoffvermittlung verändern. So führt auch Prof. Anzinger auf Seite 39 aus: „Eine wichtige Rolle bei dieser Entwicklung kommt den studentischen Legal-Tech-Initiativen zu. Sie bereichern nicht nur das extracurriculare Veranstaltungsangebot und bringen neue Themen in die Fakultäten, sondern schaffen auch ein Innovationsklima in der Lehre. Das Beispiel des „Legal Tech Podcasts Cologne“ kann als Vorbild für neue Lehrformate dienen.“

M.E. ist es sehr wichtig, dass Studierende verschiedenster Fachrichtungen in den studentischen Initiativen zusammenarbeiten. So können sie ihren künftigen Berufsalltag simulieren und trainieren. Es wird extrem wichtig werden, intra- und interdisziplinär zusammenzuarbeiten. Nicht nur JuristInnen und InformatikerInnen, sondern auch Forschende aus Disziplinen wie der Psychologie, Philosophie, Logik, Mathematik, Wirtschaftswissenschaften, Linguistik, etc. werden in gemischten Teams gegenseitiges Verständnis für ihre Fächer aufbringen müssen. Auf die Notwendigkeit mit anderen Wissenschaften zu kooperieren, habe ich bereits 2014 in meinem Buch „Grundzüge einer allgemeinen Wissenschaftstheorie auch für Juristen“ hingewiesen. Ich befürchte, die ausgeprägte Fachbezogenheit der Juristen steht unserem Fortschritt noch sehr im Wege.

Foto: Adobe.Stock/©svetazi 

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