Arbeitsrechtsanwälte und -anwältinnen gibt es wie Sand am Meer. Daneben gibt es zunehmend Plattformen, die Hilfe bei Kündigungsschutzsachen anbieten. Inzwischen gibt es ein fast unübersichtliches Anbieterfeld. Das hat auch etwas mit Legal Tech zu tun. Braucht man die? Ist das gut oder schlecht? Oder einfach nur der Lauf der Dinge?

Disclaimer

Um es gleich vorab zu sagen: Ich bin hier nicht unbefangen. Legal Tech im Arbeitsrecht ist für mich kein akademisches Thema, sondern eminent praktisch, weil ich Geschäftsführender Partner der Kanzlei Chevalier bin, einer Rechtsanwaltsgesellschaft, die ausschließlich Arbeitsrecht für Arbeitnehmer anbietet. In unserer Kanzlei ist alles digitalisiert, was man digitalisieren kann. Gleichzeitig sind wir für Mandanten immer persönlich erreichbar. Damit sind wir sehr erfolgreich. Es mag pathetisch klingen, aber: Wir finden Hilfe durch Anwälte gut. Aber wir finden längst nicht alle Anwälte gut!

Was ist Legal Tech?

Man weiß es nicht so genau, und es kommt hier auch nicht so darauf an. Der Begriff steht für die digitale Transformation des Rechtsmarktes und umfasst innovative Software, mit der juristische bzw. anwaltliche Dienstleistungen erbracht werden (oder auch nur Dienstleistungen, die von Anwälten erbracht werden, die aber deshalb noch lange keine anwaltlichen Dienstleistungen sind – denken sie an den Chirurgen, der einen Verband anlegt: Das wird dadurch nicht zur Heilbehandlung, die ausschließlich Ärzten vorbehalten ist). Jedenfalls verändert sich durch Technik das, was früher der klassische Rechtsrat war, den nur ein Anwalt erbringen kann und darf.

Legal Tech verändert Anwalt-Mandanten-Kommunikation

Außerdem verändert sich durch Technik die sog. „Schnittstelle“ zwischen Anwalt und Mandant, also die Art und Weise, wie Anwalt und Mandant miteinander in Kontakt treten. In ein Anwaltsbüro muss man heutzutage eigentlich nur noch dann, wenn es um Dinge geht, die sich am besten im persönlichen Gespräch klären lassen. Aber wenn es um einfach gelagerte Dinge geht, ist es ausreichend, seine Unterlagen einzureichen, damit die Arbeit losgehen kann. Das geschieht alles über Portale, wo man seine gescannten oder fotografierten Unterlagen hochladen kann, alles sehr bequem von zuhause aus. Anwälte, die das nicht verstehen, wundern sich, dass niemand mehr in ihr Büro kommt.

Zentrale Bedeutung des Arbeitsrechts

Das Arbeitsrecht gehört zu den Rechtsbereichen, die für die Bevölkerung am wichtigsten sind, wenn es wirklich drauf ankommt – nämlich wenn es an die Existenzgrundlage geht: Verlust des Arbeitsplatzes, Beförderung und Versetzung, Bewertung, Lohn und Gehalt, Abmahnung, Krankheit, Mobbing – alles das spielt im Arbeitsrecht. Die Bedeutung dieses Rechtsgebietes zeigt sich auch daran, dass die meisten Fachanwälte in den Bereichen Arbeitsrecht (und Familienrecht) spezialisiert sind. Wenn man also ein Problem mit seinem Arbeitgeber hat und anwaltliche Hilfe braucht, kann man sehr schnell eine Anwältin bzw. einen Anwalt für Arbeitsrecht finden – in der Stadt sowieso, aber auch in ländlichen Gegenden wird man fündig. Außerdem gibt es noch die Gewerkschaften, die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen unterstützen und sogar vor dem Arbeitsgericht vertreten dürfen.

Das Arbeitsrecht ist so vielfältig wie das Arbeitsleben. Die meisten Konflikte werden aber im Betrieb geklärt, ohne dass ein Anwalt eingeschaltet werden muss. Anders ist es, wenn ein Arbeitnehmer gekündigt wird – die meisten Arbeitsrechtsfälle, mit denen Anwälte sich befassen, sind Kündigungsschutzverfahren.

Was macht Legal Tech im Arbeitsrecht?

So wichtig ein Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist: nach dem ersten Gespräch zwischen Anwalt und Mandant (das allerdings zentral ist und über eine reine Datenaufnahme weit hinausgeht) besteht es zunächst aus standardisierter Arbeit. Die Kündigungsschutzklage muss nur wenige Angaben enthalten, man kann sie in vielen Fällen automatisch erstellen, und bis zum Termin der Güteverhandlung muss nichts weiter geschehen. Selten wird versucht, schon vor Einreichung einer Klage eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen. Im Gütetermin werden die meisten Verfahren dann verglichen – der Arbeitnehmer erhält eine Abfindung und sucht sich etwas Neues (oder hat schon längst etwas Neues). Bundesweit werden 74 Prozent aller Kündigungsschutzverfahren verglichen.

Mit innovativer Technik kann man vor allem die Abläufe beschleunigen, von der Aufnahme der Mandantendaten bis zur Beendigung des Verfahrens. Außerdem hilft diese Technik dabei, die Erfolgsaussichten von Fällen besser einzuschätzen. Aber das ist alles nur unterstützend – ohne Anwalt geht es nicht.

Plattformen zur Durchsetzung der Arbeitnehmerrechte

Neben anwaltlicher Hilfe finden Arbeitnehmer insbesondere dann, wenn sie gekündigt wurden, Hilfsangebote im Internet, die keine anwaltlichen Angebote sind. Es handelt sich dabei um Plattformen, die versprechen, dass man über sie schneller, besser oder jedenfalls günstiger an eine Abfindung kommt. Ein Anbieter bewirbt seine Leistung z. B. so: Bei einer Abfindung von 3.000 Euro müsse man bei Beauftragung eines Anwalts dessen Kosten in Höhe von 2.641,92 Euro bezahlen. Beauftrage man die Plattform, koste es nur 750 Euro. Der gekündigte Arbeitnehmer habe also mehr von seiner Abfindung, nämlich 2.250 Euro. Beauftrage er einen Anwalt, verblieben ihm von der Abfindung nur 358,08 Euro.

Legal Tech-Plattformen besser als Anwälte?

So oder ähnlich werben viele Legal Tech-Plattformen, die auf das Arbeitsrecht spezialisiert sind. Ob die von den Plattformen vorgerechneten Anwaltshonorare alle richtig sind, kann im Moment mal dahinstehen. Aber wie auch immer: Wer würde da noch zum Anwalt gehen wollen? Aber man muss genauer hinsehen: Die Plattformen müssen auch Anwälte einschalten, denn sie selbst dürfen keine Rechtsdienstleistungen erbringen. Wenn die Plattform in dem o. g. Beispiel nur 750 Euro erhält, aber an ihre Vertragsanwälte gut 2.641,92 Euro zahlen muss, macht sie einen Verlust. Auf Dauer kann das nicht gutgehen und wäre kein Geschäftsmodell. Es muss also Fälle geben, in denen das, was an Vertragsanwälte gezahlt wird, geringer ist als das, was Mandanten an die Plattform zahlen. Erst dann rechnet sich das – für die Plattform.

Warum also eine Plattform? Tatsächlich können bestimmte Kündigungsschutzverfahren für Arbeitnehmer wirtschaftlich fast ein Nullsummenspiel sein, weil sie nur den Zeit- und Kostenaufwand haben, letztlich aber kaum etwas übrigbleibt. Aus diesem Grund sind Rechtsschutzversicherungen für Arbeitnehmer so beliebt, weil man dann das Kostenrisiko nicht trägt. Aber wer nicht rechtsschutzversichert ist und auch keinen Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe hat oder Gewerkschaftsmitglied ist, könnte ein Problem haben.

Prozessfinanzierung als Lösung

In solchen Situationen kann ein Prozessfinanzierer helfen. Prozessfinanzierer sind so ähnlich wie eine Rechtsschutzversicherung, die einem hilft, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Sie übernehmen die Anwaltskosten und bekommen dafür einen Anteil von der Abfindung. Im Zivilrechtsbereich liegt der Anteil bei durchschnittlich 30 Prozent, im Arbeitsrecht ist es häufig geringer. Seinen Anwalt sucht man sich dann aber selbst aus.

In dem o. g. Beispiel tritt die Legal Tech-Plattform als Prozessfinanzierer auf und erhält einen Anteil von 25 Prozent. Bei einer Abfindung von 3.000 Euro betragen die Anwaltskosten regelmäßig mehr als ein Viertel, also ist man mit diesem Angebot besser dran. Aber schon bei einer Abfindung von 6.000 Euro liegen die Anwaltskosten regelmäßig unter einem Viertel – da wäre es also besser, den Anwalt selbst zu bezahlen. Je höher der denkbare Abfindungsanspruch ist, desto weniger attraktiv sind Prozessfinanzierer – es sei denn, es handelt sich um einen Fall, der anders (und riskanter) ist als die vielen anderen. Aber die Statistik zeigt: Drei Viertel aller Arbeitsrechtsfälle werden verglichen.

Hinzu kommt: Bei der Plattform müssen Rechtsuchende die hinter der Plattform stehenden Anwälte akzeptieren, ohne zu wissen, auf wen oder worauf sie sich einlassen. Seinen eigenen Anwalt bzw. seine eigene Anwältin kann man nicht über diese Plattform finanzieren (anders bei einer Rechtsschutzversicherung: Da hat man immer freie Anwaltswahl). Um wen es sich bei den Anwälten hinter der Plattform handelt, erfährt man auch erst, wenn man die Plattform beauftragt hat. Vorher erfährt man nichts und kann im Internet nicht recherchieren. Man kauft quasi die Katze im Sack.

Fazit – Legal Tech-Plattform oder klassischer Anwalt? Es kommt drauf an

Das zeigt: Wenn man rechtsschutzversichert ist, braucht man keine Plattform – im Gegenteil: Da zahlt man nur drauf. Hat man keine Rechtsschutzversicherung, kann eine Prozessfinanzierung eine Lösung sein, wenn die Kosten des Kündigungsschutzverfahrens im Vergleich zur Abfindung verhältnismäßig hoch sind. Aber das sollte man vorher durchrechnen, und gute Anwältinnen und Anwälte helfen einem dabei, den besten und günstigsten Weg zu finden.

Foto: Adobe Stock/©Ralf Geithe

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