Nach jahrelanger Ausbildung an der Universität suchen die meisten Jura-AbsolventInnen eine Tätigkeit, die ihren fachlichen Kompetenzen entspricht. Geschaut wird hierbei meist auf das Fach- oder Rechtsgebiet, in dem man sich vielleicht sogar bereits spezialisiert hat. Oft nicht beachtet wird dabei, dass auch andere Kompetenzen eine sehr wichtige Rolle spielen. Sprachkenntnisse und grundlegende „Soft Skills“ machen aber im Verhältnis zu Fachkenntnissen Statistiken zufolge mindestens 50 Prozent der Kompetenzen aus. Doch welche Soft Skills brauche ich als Jurist oder Juristin? Darum soll es in diesem Beitrag gehen.
Fremdsprachenkenntnisse für Juristen – wirklich immer erforderlich?
Englisch lernt man meist schon während der Schulzeit. Einige Grundkenntnisse sollte man also spätestens mit dem Schulabschluss erlangt haben. Um eine Sprache allerdings wirklich zu beherrschen, reicht der Englischunterricht in der Schule jedoch nicht aus. Erst durch einen längeren Auslandsaufenthalt oder durch regelmäßigen Umgang mit der Sprache beherrscht man diese wirklich. Voraussetzung ist jedoch ein generelles Interesse sowie Sprachaffinität. Wann gerade Englisch im Berufsbild der Juristin oder des Juristen relevant wird, soll im Folgenden dargestellt werden.
Berufsaussichten im internationalen Terrain?
Wie sich die meisten denken können, wird Englisch immer dann relevant, wenn man in einem Unternehmen arbeiten möchte, das international tätig ist. Dies ist heutzutage bei vielen Unternehmen der Fall. Insbesondere Großkanzleien sind oft weltweit angesiedelt und vertreten Mandanten, die international tätig sind. Wer in diesem Bereich arbeiten möchte, braucht fließende oder gar verhandlungssichere Englischkenntnisse. Gerade im Vertragsbereich ist dies besonders relevant. So reicht selbst gutes Englisch meist nicht aus, um wirklich rechtssichere Auskünfte geben zu können oder gar Vertragsverhandlungen auf Englisch zu führen. Schließlich kommt es gerade im juristischen Bereich auf Kleinigkeiten an. Nicht ohne Grund erkennt man bei Durchsicht der aktuellen Stellenanzeigen, dass mindestens zwei Drittel fließende oder verhandlungssichere Englischkenntnisse fordern. In diesem Fall nützen die besten Fachkenntnisse oft nichts, wenn man diese lediglich auf Deutsch anwenden kann. Man sollte sich deshalb bereits bei der Bewerbung fragen, ob man dazu bereit ist, sich nicht nur fachlich, sondern auch sprachlich weiterzubilden. Hier reichen nebenbei absolvierte Englischkurse an der Universität in der Regel nicht aus. Empfehlenswert ist es dagegen beispielsweise, die Wahlstation im englischsprachigen Ausland zu absolvieren oder einen LL.M. anzuschließen.
Karriere als Juristin oder Jurist ohne Sprachkenntnisse?
Nicht jeder Jurist bzw. jede Juristin besitzt auch gleichzeitig exzellente Sprachkenntnisse. Das macht eine Karriere aber per se nicht unmöglich. Es gibt etliche Kanzleien, die nicht im internationalen Bereich tätig sind. Ebenfalls in international tätigen Unternehmen werden in Nischen außerhalb der Rechtsabteilung nicht zwangsläufig Englischkenntnisse gefordert. Man denke hier an den Bereich Personal und Arbeitsrecht. Des Weiteren ist der gesamte behördliche Bereich zu nennen. Hier stehen größtenteils andere Kompetenzen im Mittelpunkt: Man sollte bereit sein, ein vertieftes Fachwissen zu entwickeln und bestimmte behördliche Strukturen, Verfahren und Abläufe zu verinnerlichen. Ebenfalls im Bereich der Justiz steht die fachliche Expertise im Vordergrund. Das soll nicht bedeuten, dass ein Unternehmensjurist nie eine fachliche Tiefe erreichen kann. Es ist jedoch um einiges schwieriger, diese zu erreichen, sofern eine gewisse sprachliche Kompetenz nicht bereits von Vornherein besteht.
„Soft Skills“ – welche Fähigkeiten sind besonders relevant für Jurist:innen?
Während sowohl fachliche Kompetenzen als auch Sprachkenntnisse vermittelt werden können, sind sog. „Soft Skills“ schwieriger zu erlernen und von potenziellen Arbeitgebern zu überprüfen. Das heißt jedoch noch lange nicht, dass diese weniger relevant sind. „Soft Skills“ sind außerfachliche, fächerübergreifende Kompetenzen und teilen sich auf in persönliche, soziale und methodische Kompetenzen.
Soft Skill-Bereich 1: Persönliche Kompetenzen – das Grundgerüst
Persönliche Kompetenzen betreffen primär den Umgang mit der eigenen Person, haben jedoch auch Außenwirkung. Sie umfassen Selbstvertrauen, Disziplin, Selbstreflexion, Engagement, Motivation, Neugier, Belastbarkeit und Eigeninitiative. So werden persönliche Kompetenzen in nahezu jeder Tätigkeit einer Juristin oder eines Juristen relevant. Vor allem die Eigeninitiative steht bei Arbeitgebern weit vorne. Kein Arbeitgeber möchte seinen Arbeitnehmer bei jedem Schritt begleiten müssen. Gefragt sind Personen, die eigenständig arbeiten und nicht einfach nur als verlängerten Arm des Chefs agieren.
Soft Skill-Bereich 2: Soziale Kompetenzen – nicht nur im Team wichtig
Soziale Kompetenzen betreffen den Umgang mit anderen Menschen. Hier geht es um Teamfähigkeit, Einfühlungsvermögen (Empathie), Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Integrationsbereitschaft, Kritikfähigkeit und den generellen Umgangsstil. Besitzt man gut ausgeprägte persönliche Kompetenzen, wird es einem in der Regel leichter fallen, soziale Kompetenzen zu entwickeln. Von Arbeitgebern besonders geschätzt werden hier Kommunikations- und Teamfähigkeit. Hat man zwar gute fachliche Kompetenzen, kann sich jedoch von Anfang an nicht in ein Team integrieren, könnte das den Job kosten. Arbeitgeber wollen in der Regel keine Einzelkämpfer, sie wollen ein Team, das gemeinsam agiert. Doch nicht nur im Team sind soziale Kompetenzen gefragt. Selbst die Anwältin oder der Anwalt, die/der grundsätzlich alleine arbeitet, muss sich mit Mandanten auseinandersetzen. Hierbei ist in erster Linie Empathie entscheidend – vor allem in Rechtsbereichen, in denen es unmittelbar um menschliche Beziehungen oder Schicksale geht, zum Beispiel das Familienrecht. Dies gilt genauso für Jurist:innen, die in Behörden arbeiten. Täglich kommen Bürgerinnen und Bürger mit einem persönlichen Anliegen auf einen zu.
Soft Skill-Bereich 3: Methodische Kompetenzen – die persönliche Herausforderung
Methodische Kompetenzen betreffen das Beherrschen und Erlernen bestimmter Methoden und Techniken. Hierzu gehören Präsentationstechniken, der Umgang mit neuen Medien, eine strukturierte und zielorientierte Arbeitsweise, analytische Fähigkeiten, Problemlösungskompetenz, Organisation und Zeitmanagement. Besonders wichtig für Arbeitgeber sind hierbei analytische Fähigkeiten, die vor allem für Juristinnen und Juristen in jeder Hinsicht von enormer Bedeutung sind. Betrachtet man hingegen Kompetenzen eines Kanzleieigentümers, sieht man, dass dieser zusätzlich Akquisetechniken beherrschen und das Marktgeschehen beobachten muss. Für Juristen oder Juristinnen im Staatsdienst sind solche Themen weniger interessant. Für Unternehmensjurist:innen kann wiederum die Entwicklung effizienter Arbeitsprozesse entscheidend sein.
Fazit: Zu jedem Topf ein passender Deckel – auch im Beruf
Insgesamt lässt sich sagen, dass es einige Grundkompetenzen gibt, die man für jeden Job mitbringen sollte, jedoch viele davon auch typabhängig sind. So ist niemand per se inkompetent, nur weil er oder sie nicht sonderlich sprachaffin ist oder in einer Besprechung nicht sofort das Wort ergreift. Die Stärken von Juristinnen und Juristen sind unterschiedlich. Es hängt außerdem von den Stärken und Schwächen unseres Gegenübers ab, ob diese auch zum Vorschein kommen können. So sollte ein Beruf ergriffen werden, in dem nicht nur die fachlichen, sondern auch die außerfachlichen Stärken zur Geltung kommen. Es ist sinnvoll, weniger ausgeprägte Soft Skills durch Seminare und Trainings zu stärken. Jedoch wird es nie wirklich erfolgsversprechend sein, entgegen seinem Naturell einer Tätigkeit nachzugehen, die immer wieder die Schwächen in den Vordergrund stellt. Problematisch ist dabei außerdem, dass auf diese Weise eine fachliche Kompetenz möglicherweise nicht erkannt werden könnte.