Literatur Jura

In diesem Beitrag geht es nicht darum, Dir konkrete Bücher zu empfehlen, sondern Dir einmal die Literatur, die es im Bereich Jura gibt – und mit der man arbeiten sollte – vorzustellen und zu erklären wie man sie sinnvoll einsetzt.

Jura ist ein Lesestudium

Wer Jura studiert, der merkt relativ schnell, dass Jura ein Lesestudium ist – mir hat das damals mein Tutor im ersten Semester gesagt. Wenn man Freude am Lesen hat, dann ist man genau  der oder die Richtige für Jura. Das fängt schon beim Gesetz an: Das ist keine Literatur im engeren Sinne, aber das Gesetz zu lesen und damit zu arbeiten ist sehr empfehlenswert – und das machen viel zu wenige. Da fängt aber der Spaß erst an –vieles steht da nicht drin, vieles ist nicht verständlich, vieles ist nicht nachvollziehbar. Und vieles hat auch mit dem Gesetz nichts mehr zu tun. Da haben sich Gerichte überlegt,  was man denn mit dem Gesetz alles machen kann oder wie man das eigentlich verstehen sollte.

Ihr müsst natürlich nicht alle Gerichtsentscheidungen dieser Welt kennen, dafür gibt es die Literatur, die für das Jurastudium relevant ist. Das sind zum einen Lehrbücher, Skripte und Fallbücher. Kommentare sind vor allem für Hausarbeiten relevant.

Lehrbücher im Jurastudium – viel Theorie, aber wenig Praxis

Fangen wir mal mit den Lehrbüchern an: Das ist das, was die Professoren immer gerne empfehlen, denn die haben oft ihr eigenes Lehrbuch. Im Lehrbuch steht viel Prosa drin und man kann sich mit ihnen tiefgründiger mit einem Thema auseinandersetzen. Gerade, wenn man das erste Mal von einem juristischen Lehrbuch hört, macht die entsprechende Lektüre durchaus Sinn. Aber ich warne davor, – am besten noch in der Examensvorbereitung – nur Lehrbücher zu lesen. Da wird zwar das Wissen theoretisch dargestellt und vermittelt – aber das Wissen dann später auch anzuwenden, das wird allein durch das Lesen des Lehrbuchs nicht trainiert. Das ist aber genau das, was später im Examen abgefragt wird!

Fallbücher – essenziel, um in die Rechtsanwendung zu kommen

Lehrbücher sind zwar gut, um fachlich in die Tiefe zu gehen, aber man sollte recht schnell gucken, dass man sich die zugehörigen Fallbücher zu den Themen holt. Nur damit  lässt sich die Falllösung trainieren. Diese Fallbücher, und vor allem die Falllösungen, sollte man nicht nur konsumieren, sondern den Fall selber lösen – und später abgleichen mit dem, was der Korrektor schreibt.

In dieser Ausführlichkeit kriegt man das sonst nur im Klausurenkurs im Repititorium, weil unter einer normalen, von einem Korrektor bearbeiteten Klausur, häufig nur zwei oder drei Worte stehen. Die eigentliche Lösung gibt es in der Besprechung nur zum Mitschreiben. Deswegen sind Fallbücher eine gute Basis, um sich die „Wie-löse-ich-einen-Fall-Methode“ anzueignen.

Skripte – kompakte Einführungswerke

Natürlich gibt es auch Skripte, zum Beispiel von einschlägigen Repititorien, aber auch von vielen anderen Juristinnen und Juristen. Ein Skript ist nicht so theoretisch wie ein Lehrbuch, sondern praxisorientierter. Es gibt dort in der Regel auch kleinere Fälle, aber es ist einfach ein bisschen ausgedünnt. Es gibt viele, die sagen: „Das ist zu knapp! Ich hab das Gefühl, das geht nicht genug in die Tiefe!“. Das stimmt! Skripte zeichnen sich gerade dadurch aus, dass sie examensrelevant sind. Hier fallen zum Beispiel die ganzen historischen Aspekte des Gesetzes weg. Das verlangt guten Gewissens auch keiner in einer Klausur. Im Skript geht es darum, was das Thema im Wesentlichen ist und wie dieses wahrscheinlich in der Klausur angewandt wird.

Skripte empfehle ich immer, um sich schnell in ein Thema einzuarbeiten. Viele Studierende, mit denen ich zu tun habe, sagen: „Ich hab jetzt noch drei Wochen und keine Zeit, das ganze Lehrbuch durchzugehen.“ Da sage ich: „Das brauchst du auch nicht – das wird dich nicht so weit bringen, wie du denkst. Du solltest mit einem Skript und einem kleineren Fallbuch arbeiten.“ Das ist meine Empfehlung!

Wie finde ich die richtige Literatur im Jurastudium?

Geh in die Bib! Und nimm‘ dir da einen Stapel aus dem Regal und lies überall ein bisschen rein. Ich habe für mein Zweites Examen mal mit einem Buch gelernt, da ging es um ZPO. Ich musste das irgendwann ad acta legen und mit einem anderen Buch weiterarbeiten:  Manchmal ist es einfach so, dass man mit dem Schreibstil der Autorin bzw. des Autors nicht so richtig klarkommt. Um das herauszufinden, empfehle ich dir, in die Bib zu gehen und dir einfach ein paar Bücher zum selben Thema anzugucken. Es gibt unzählige Bücher, Skripte und Fallbücher.

Zwischenfazit: Das Gesetz ist die Basis, das Lehrbuch braucht man dort, wo es in die Tiefe gehen soll und ein Skript eignet sich wunderbar für die Einführung. Fallbücher braucht man, um in die Anwendung zu kommen. Vergesst dabei aber nie das Gesetz, denn das, was in den Lehrbüchern steht, das haben sich die Autoren nicht ausgedacht – das steht im Gesetz.

Wann brauche ich Kommentare im Jurastudium?

Neben den Gesetzen, Lehr- und Fallbüchern sowie Skripten gibt es aber noch den Kommentar. Diese brauchst du für die Hausarbeiten und später im Zweiten Examen, denn da darfst du auch mit einem Kommentar arbeiten. Aber nur eines vorweg: Wenn du nicht weißt, wie du mit dem Kommentar arbeiten musst, dann verlierst du dich darin. Da steht einfach zu viel drin, da ist punktuelles Arbeiten gefragt.

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