Einzelanwältin

Wer eine eigene Kanzlei gründet, geht Risiken ein – doch die Tätigkeit als Einzelanwältin oder Einzelanwalt bietet auch eine Fülle an Vorzügen.

Während angestellte Anwältinnen und Anwälte häufig Vorgesetzten zuarbeiten, arbeiten Selbständige eigenverantwortlich und pflegen persönlichere Beziehungen zu ihrer Mandantschaft. Alexandra Lederer hat sich nach ihrer Tätigkeit als angestellte Anwältin für die Gründung einer eigenen Kanzlei entschieden – und ist heute aus voller Überzeugung Einzelanwältin. Im Interview verrät sie, was sie an der Arbeitsweise als Einzelanwältin besonders schätzt, wie ihr Arbeitsalltag aussieht und wie sie ihre Work-Life-Balance bewertet.

Liebe Frau Lederer, warum haben Sie sich für die Tätigkeit als Einzelanwältin entschieden – und gegen die Anwaltskarriere, z. B. in einer größeren Kanzlei?

Bevor ich mich für die Tätigkeit als selbstständige Einzelanwältin entschieden habe, war ich über ein Jahr lang in einer größeren Kanzlei als angestellte Rechtsanwältin tätig. Mir hat die Arbeit dort sehr viel Spaß bereitet und ich habe viel gelernt. Allerdings ist man als angestellte Rechtsanwältin, bzw. angestellter Rechtsanwalt, von vielen äußeren Faktoren abhängig, d. h. man arbeitet meistens einem Partner zu und ist von dessen Zeiteinteilung und Arbeitsweise abhängig. Ich selbst bin sehr gut organisiert und arbeite gerne selbstständig – die Zuarbeit entspricht daher nicht meinem persönlichen Naturell. Ich finde es großartig, mir meine Mandanten und Mandantinnen selbst auszusuchen und sie von Beginn bis zum Ende der Beratung rechtlich zu begleiten. So wird die Arbeit viel persönlicher und die Flexibilität in der Mandatsbearbeitung als Einzelanwältin ist unschlagbar.

Laut einer Studie des Soldan-Instituts sinkt die Zahl der niedergelassenen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland, wohingegen z. B. die Zahl der Syndikusanwältinnen und Syndikusanwälte wächst. Mit welchen Argumenten kann man jüngeren Nachwuchskräften die Selbstständigkeit schmackhaft machen?

Natürlich ist nicht jeder der richtige Typ für die Selbstständigkeit. Aber die Selbstständigkeit bietet so viele Vorteile: Man ist seine eigene Chefin (oder sein eigener Chef), die Arbeitsleistung spiegelt sich direkt im Geldbeutel wider, mehr Einsatz wird immer belohnt und allen voran ist man zeitlich komplett flexibel. Selbstverständlich besteht in der Selbstständigkeit eine gewisse (finanzielle) Unsicherheit – allerdings gibt es gerade für den Start auch diverse (staatliche) Förderungen wie den Gründerzuschuss, die einem den Einstieg finanziell erleichtern. Letztlich stellt die Selbstständigkeit eine ungemeine Herausforderung dar, die ich aber nicht mehr missen möchte. Wer sich dazu entscheidet, ein jahrelanges Jurastudium auf sich zu nehmen – ebenfalls mit einem ungewissen Ausgang am Ende der Studienzeit – der sollte nicht vor der Ungewissheit einer Selbstständigkeit zurückschrecken. Der Weg lohnt sich!

Wie sieht ein typischer Arbeitsalltag bei Ihnen aus?

Jeder Tag sieht in der Selbstständigkeit anders aus und natürlich spielt hier auch die Wahl der Rechtsgebiete eine große Rolle. Ich selbst bin auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes tätig, also im Zivilrecht und viel in der außergerichtlichen Beratung. D. h. meine Mandanten und Mandantinnen sind Einzelpersonen, Start-ups oder Unternehmen, die zum Beispiel ihre Marken- oder Designrechte sichern, sich gegen Urheberrechtsverletzungen wehren oder Wettbewerbsverstöße der Konkurrenz abmahnen möchten. Viel Zeit verbringe ich als Einzelanwältin aber auch mit Themen wie Buchhaltung, Marketing und Mandantenakquise. Das macht den Arbeitsalltag sehr abwechslungsreich und spannend, da man sich auch in anderen Bereichen, wie z. B. als Autorin (Verfassen von Blogbeiträgen, Interviews etc.) ausleben kann.

Was genau finden Sie an Ihrem Beruf besonders spannend? Was gefällt Ihnen weniger?

Besonders spannend finde ich es, mit Mandanten und Mandantinnen langfristig zusammenzuarbeiten, gemeinsam an Projekten zu arbeiten und die Entwicklung dieser hautnah mitzuerleben. Ich finde es schön, wenn man gerade als Einzelanwältin mit seiner Mandantschaft in einem persönlichen Verhältnis zusammenarbeitet und sich gegenseitig sogar duzt – so macht es gleich viel mehr Spaß, sich mal am Abend eine Stunde länger hinzusetzen. Und die Mandanten und Mandantinnen sind einem persönlich dankbar, wenn man sie gut beraten hat – das ist unbezahlbar!

Weniger spannend finde ich das Thema Buchhaltung. Allerdings muss ich sagen, dass es rückblickend wichtig und gut ist, sich auch mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Denn als selbstständige Rechtsanwältin ist man nun einmal Unternehmerin und sollte seine eigenen Finanzen im Blick haben und gezielt auf bestimmte Situationen reagieren können. Natürlich kann die Buchhaltung aber auch ausgelagert werden.

Auf welche Aspekte Ihrer Tätigkeit hat das Jurastudium und Referendariat Sie vorbereitet – und auf welche eher nicht?

Ich finde, dass das Referendariat auf die Zeit als selbstständige Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt nur bedingt vorbereitet. Die Möglichkeiten, Einblicke in die Arbeit zu erhalten, bestehen überwiegend in der Anwaltsstation – diese verbringen viele in größeren Kanzleien, oder aber es wird „getaucht“, um sich auf das Zweite Staatsexamen vorzubereiten.

Meiner Meinung nach stellt gerade die Wahlstation nach dem Zweiten Staatsexamen eine super Möglichkeit dar, Einblicke in die Tätigkeit einer (Einzel-)Rechtsanwältin oder eines (Einzel-)Rechtsanwalts zu erhalten. Denn zu diesem Zeitpunkt ist der Lernstress erheblich minimiert und man kann sich in einem dreimonatigen Zeitraum völlig auf den Kanzleialltag einlassen und so optimal herausfinden, ob einem die Tätigkeit als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt in einer eigenen Kanzlei zusagt. Letztendlich kann einen das Studium und das Referendariat aber nicht auf die Verantwortung als Einzelrechtsanwältin, bzw. Einzelrechtsanwalt vorbereiten – hier sollte man sich selbst fragen, ob man sich mit gewissen Attributen wie Risikobereitschaft, Ausdauer und Selbstbewusstsein identifizieren kann oder eher ein Teamplayer ist.

Im Studium und Referendariat hat man die Möglichkeit, einen bestimmten Schwerpunktbereich zu wählen – gerade als Einzelanwältin oder Einzelanwalt ist eine fachspezifische Orientierung sehr hilfreich. Hier besteht also während der Studien- und Referendariatszeit eine gute Möglichkeit, sich bereits auf bestimmte Rechtsgebiete zu spezialisieren und auch bereits mögliche Fachanwaltslehrgänge, die zu einem späteren Zeitpunkt absolviert werden möchten, hierauf abzustimmen.

Wie würden Sie Ihre Work-Life-Balance bewerten – kann man als selbstständige Anwältin auch mal wirklich abschalten?

Die Work-Life-Balance in der Selbstständigkeit kann natürlich nicht mit der in einem Angestelltenverhältnis verglichen werden. Als angestellte Rechtsanwältin kann ich während meines Urlaubs meist völlig abschalten und muss in der Regel nicht erreichbar sein. Allerdings wird dieser „Vorteil“ meinem Empfinden nach in der Selbstständigkeit durch ein „Mehr“ an Freiheiten aufgewogen. Ich kann das ganze Jahr über flexibel Privattermine wahrnehmen und muss mich hierbei nicht nach meinen regulären Arbeitszeiten oder meinem Chef richten. Mir ist es möglich, jederzeit in den Urlaub zu fahren, ohne mich mit Kollegen oder Kolleginnen abzusprechen. Selbstverständlich muss ich mich im Urlaub um eine Vertretung kümmern oder selbst erreichbar sein.

Ich selbst bin im Jahr überdurchschnittlich oft im „Urlaub“ – arbeite dann aber sehr gerne von dort aus. Für mich besteht daher keine klare Trennung zwischen Freizeit und Arbeit – ich arbeite auch mal zwei Stunden am Wochenende, dafür nehme ich mir gerne gelegentlich unter der Woche nachmittags frei und erledige private Dinge. Ich persönlich finde, dass die Selbstständigkeit sehr gut mit dem privaten Alltag in Einklang zu bringen ist – und es ist durchaus möglich, auch mal komplett abzuschalten. Oftmals ergeben sich diese „Entspannungstage“ aber eher spontan (wenn ich gerade mal weniger Mandantenanfragen als sonst erhalte) als geplant. Natürlich ist auch das Rechtsgebiet und die Tätigkeit als solche entscheidend – in der außergerichtlichen Beratung gibt es weniger oft starre Fristen, die zu beachten sind, als in der gerichtlichen Vertretung. In meinem Tätigkeitsfeld kann ich mir die Zeit sehr gut einteilen und empfinde meine Work-Life-Balance als viel ausgeglichener als in meinem Angestelltenverhältnis.

Frau Lederer, vielen Dank für Ihre Zeit und Ihre Antworten.

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Foto:Adobe.Stock/©RomixImage

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