Wie ist es, als Syndikusanwältin oder Syndikusanwalt in einem Unternehmen zu arbeiten? Darum ging es am 18.09.2019 bei der Veranstaltungsreihe „Referendariat – und was dann?“. Initiiert wurde sie vom Landgericht Köln, der Rechtsanwaltskammer Köln und dem Kölner Anwaltverein. Die Syndikustätigkeit ist wohl für die Mehrheit der anwesenden Rechtsreferendare eine eher unbekannte Karriereoption.
Christine Bernard von der Bayer AG, der Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, Martin W. Huff, und Rainer-Karl Bock-Wehr, Leiter Kompetenzcenter Firmen, HDI Versicherung AG eröffneten den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren interessante Einblicke in die beruflichen Perspektiven einer Volljuristin bzw. eines Volljuristen im Unternehmen.
Gratulation zur Studienwahl! Juristinnen und Juristen haben gute Berufsaussichten
Rückt das Rechtsreferendariat als letzter Abschnitt zur Ausbildung zur Volljuristin bzw. zum Volljuristen heran, häuft sich – nicht nur von Seiten Dritter – bei vielen Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren die Frage: „Und was dann?“ Sowohl die Vizepräsidentin des Landgerichts Köln, Dr. Bettina Meincke, als auch der Vorsitzende des Kölner Anwaltverein, Markus Trude, betonten in ihrer Begrüßung, dass junge Volljuristinnen und Volljuristen in Deutschland derzeit sehr gute Berufsaussichten hätten. Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare stehen heutzutage selten vor verschlossenen Türen, sondern haben vielmehr unüberschaubare Möglichkeiten, wenn es um die Berufswahl geht. Neben den klassischen Berufen wie dem Richteramt oder der Rechtsanwaltschaft, in die es die meisten verschlägt, steht auch die Möglichkeit offen, Syndikusrechtsanwältin bzw. -rechtsanwalt zu werden. Doch was verbirgt sich hinter diesem Berufsfeld?
Was macht ein Syndikusanwalt?
Um etwaige Zweifel vorweg im Keim zu ersticken: Ja, die Syndikustätigkeit hat etwas mit Jura zu tun! Darüber klärte Herr Bock-Wehr am Beispiel seiner Arbeit als Syndikusrechtsanwalt in einer Versicherung auf. Von der Frage, ob der Versicherungsschutz für den Hausrat greift, wenn ein betagter Mann seinen wertvollen Schmuck zum angeblichen Schutz vor einem Diebstahl vermeintlichen Polizisten herausgibt (und ihn dann nie wieder sieht) bis zu Fällen der Selbstverstümmelung wird die Syndikusrechtsanwältin bzw. der Syndikusrechtsanwalt mit einer Vielzahl juristischer Fragen konfrontiert.
Jenseits solcher – zugegeben kurioser aber tatsächlicher – Fallgestaltungen beschäftigen sich Syndikusrechtsanwältinnen bzw. Syndikusrechtsanwälte mit ähnlichen Tätigkeitsfeldern wie Wirtschaftskanzleien, wie Christine Bernard erklärte, die als ehemalige Leiterin der Rechtsabteilung von Bayer 04 Leverkusen eine interessante Laufbahn als Syndikusrechtsanwältin aufweist. Doch nicht nur im privaten Sektor, sondern sogar in einigen Bereichen des öffentlichen Dienstes ist eine Syndikustätigkeit möglich.
Steigende Zulassungen für Syndikusse
Die Reform des Berufsrechts (§§ 46 ff. BRAO) stellte einen „Wechsel vom Blazer oder Jackett in die Robe“ dar, erklärte Martin W. Huff. Derzeit stiegen die Zahlen zur Zulassung zum Syndikusrechtsanwalt kontinuierlich an und überholten sogar die Anträge zur Zulassung zur Rechtsanwaltschaft. Gerade im Raum Köln gibt es zunehmend Unternehmen, die Volljuristinnen und Volljuristen beschäftigen, weshalb die Syndikustätigkeit zukünftig stärker in den Fokus der Berufseinsteiger rücken dürfte.
Syndikusanwalt – Wäre das eine Option für mich?
Um zu entscheiden, ob die Tätigkeit als Syndikusanwältin bzw. Syndikusanwalt für den eigenen Berufsweg in Frage kommt, dürfte helfen, sich die Unterschiede gegenüber dem Rechtsanwaltsberuf deutlich zu machen: Im Unterschied zu Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten dürften Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälte – wie Rainer-Karl Bock-Wehr am Beispiel der Versicherung nahebrachte – über juristische Fragen häufig selbst entscheiden. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sprächen in der Regel lediglich Empfehlungen aus. Auch spielt der Wunsch nach mehr Freizeit oder Familienplanung eine Rolle, insbesondere mit Blick auf die teilweise hohe Arbeitsbelastung in einigen (Wirtschafts-)Kanzleien.
Man sollte sich außerdem die Frage stellen, ob man für die Dauer seines Berufs nur für einen Mandanten – nämlich das Unternehmen – arbeiten und dessen Interessen vertreten kann. Attraktiv scheint zudem, dass viele Unternehmen anbieten, als Syndikusanwältin bzw. Syndikusanwalt im Ausland für das Unternehmen tätig zu werden. Dies könnte einen Aufenthalt in fernen Ländern und Regionen wie den USA oder Asien ermöglichen. Beinhaltet der Berufswunsch, die „Karriereleiter“ bis ganz nach oben zu steigen, sollte sich indes bewusst gemacht werden, dass viele Unternehmen die klassischen Aufstiegschancen – vergleichbar zum Partner in einer Kanzlei – nicht anbieten. Jedoch hätten einige Unternehmen, laut Bernard, auf diese Karrierewünsche reagiert und böten „Expertenkarrieren“, zugeschnitten auf Bereiche wie dem Kartellrecht, an.
Fazit: Syndikustätigkeit kann sehr vielseitig sein
Für diejenigen, die neben dem Interesse an juristischer Arbeit zum Beispiel technische oder betriebswirtschaftliche Tätigkeiten in ihrem Berufsleben nicht missen wollen, scheint die Syndikustätigkeit eine sehr gute Option zu sein, die ernsthaft – und vielleicht sogar schon im Rahmen einer Station im Rechtsreferendariat – in Betracht gezogen werden sollte. Die Veranstaltung „Referendariat: und was dann? – Die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Unternehmen“ hat sicher dazu beigetragen, einige Fragen der Zuhörerinnen und Zuhörer beantwortet und vielleicht auch bei einigen Interesse an der Syndikustätigkeit geweckt zu haben!
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