Die Notenskala im Jurastudium ist ein bisschen anders als man es von der Schule kennt. In der Schule gibt es das 15 Punktesystem von 0-15, wobei 0 Punkte eine sechs und 15 Punkte eine 1 bedeutet. Bei Jura ist das ganze System aufgebohrt: Es gibt nämlich insgesamt 18 Punkte, aber die Verteilung ist komplett anders als in der Schule. Mehr zur Notenskala im Jurastudium erfahrt ihr in diesem Beitrag.
Schulnoten sind noch lange keine Juranoten
Oberhalb von 15 Punkten heißt, verglichen mit der Schule, 1+ mit super Sternchen. Das gibt es aber praktisch nie. In der Schule schafft der Super-Mega-Streber seine 15 Punkte. 18 Punkte gibt es im Jurastudium faktisch nicht. Es gibt mit Glück 15 Punkte und das ist schon irgendwie einer unter 1.000. Daran sieht man schon, dass vollbefriedigend, also neun Punkte, wirklich eine sehr gute Note, nämlich vollbefriedigend, ist.
Neun Punkte – das war in der Schule ein befriedigend. Neun Punkte im Juraexamen ist schon absolut überdurchschnittlich. Genauso ist es auch mit den Noten nach hinten raus, denn es gibt ja diesen Spruch „Vier gewinnt!“. Im Repetitorium trifft man häufiger Menschen, die auf „vier Punkte lernen“. Vier Punkte heißt nämlich erstmal bestanden! Auch wenn vier Punkte auf der Notenskala auf den ersten Blick nicht als Meisterleistung erscheinen, bei Jura ist das ein bisschen anders, denn bestanden ist erst mal bestanden. Immerhin fallen ca. 30 Prozent aller Jurastudierenden im Examen durch!
Bestanden ist bestanden!
Dass muss man sich schon ein bisschen auf der Zunge zergehen lassen. Was heißt das? Was bedeutet das für euch? Für euch sollte das heißen: Wenn ihr vier Punkte habt, dann ist das alles andere als ein Weltuntergang! Dann habt ihr die Klausur bestanden. Bestanden ist bestanden! Macht euch keinen Kopf, dass es keine 9, 10, 12 oder 18 Punkte sind. Die sind natürlich schön, wenn man ein tolles Praktikum bei einer Großkanzlei machen möchte. (Auf das Thema Großkanzlei werde ich in einem anderen Video noch detaillierter eingehen.) Aber im Prinzip, wenn ihr durch das Studium kommt und die Klausuren besteht, ob im ersten oder im zweiten Anlauf, ist dann auch egal, denn wenn ihr vier Punkte habt, dann habt ihr eine Klausur bestanden!
Examensnoten sind immer für eine Überraschung gut
Natürlich sind gute Noten schön aber, ich sage euch aus Erfahrung, es ist alles so was von unvorhersehbar! Ich kenne Leute, die haben im Examen neun Punkte geschrieben, also vollbefriedigend. Das ist eine sehr gute Examensnote und sie sind trotzdem nicht zufrieden, weil sie eigentlich dachten: „Mensch, eigentlich habe ich zwölf verdient!“ Deswegen haben Sie das Examen noch mal geschrieben und haben dann noch einmal neun Punkte bekommen. So mussten sie irgendwann ihre Visionen, die sie von sich selbst hatten, korrigieren. Ich kenne wiederum andere Leute, die dachten, sie schreiben vier Punkte und haben geheult, als sie durchgefallen sind mit anderthalb oder zwei Punkten. Ich kenne aber wieder andere, die haben bei vier Punkten Luftsprünge gemacht, denn sie dachten sie kriegen eineinhalb oder zwei Punkte. Es ist alles extrem unvorhersehbar! Lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach – also lieber mit vier Punkten bestanden als, wenn man eine Klausur vielleicht mit neun Punkten bestehen will und deshalb das Examen ewig vor sich her schiebt und hat zwei Jahre später trotzdem nur vier Punkte.
Also: Lasst euch von der Notenskala im Jurastudium und den vier Punkten nicht die Laune verderben. Bestanden ist bestanden!
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