Heute machen wir mal einen kleinen Ausflug in die Welt der Klischees und sprechen das beliebteste Klischee über Anwältinnen und Anwälte an: „Anwälten geht’s doch nur ums Geld!“ Stimmt das wirklich? Es gab mal einen Fall dazu, über den in der Süddeutschen Zeitung berichtet wurde. Dort hat ein Anwalt ein Stundenhonorar von mehr als 5500 Euro verlangt – und das Gericht gab ihm Recht. Soetwas schürt natürlich alle Phrasendrescher, die sagen: „Anwälte verdienen ohnehin schon zu viel Geld und jetzt verdienen die noch 5.500 Euro pro Stunde. Das verdienen ja andere nicht mal im Monat!“
Wie rechnen Anwälte überhaupt ab? Kleiner Ausflug ins RVG
Was man dazu wissen muss: Als Anwältin oder Anwalt hat man im Prinzip zwei Möglichkeiten, Geld zu verdienen. Man kann entweder eine Vergütungsvereinbarung unterschreiben lassen, in der steht: pro geleistete Arbeitsstunde wird Summe x bezahlt – das sind üblicherweise zwischen 150 und 400 Euro und ist abhängig vom Ort und vom Anwalt bzw. der Anwältin – samt Berufserfahrung und Qualifikation – selbst. Wer 5.500 Euro in eine solche Vergütungsvereinbarung schreibt, der wird diese Vereinbarung im Zweifel nie unterzeichnet bekommen, denn diesen Preis finden die meisten potentiellen Mandanten natürlich nicht angemessen. Anwältinnen und Anwälte können aber auch über das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz –kurz RVG– abrechnen und das richtet sich nach dem Gegenstandswert. Wenn der Gegenstandswert niedrig ist, ist die Anwaltsvergütung niedrig, wenn der Gegenstandswert hoch ist, ist die Anwaltsvergütung hoch. Das heißt, wenn es in einem Gegenstandswert um 100.000 oder 500.000 Euro oder auch um eine Million Euro geht, dann redet man auch bei der Anwaltsvergütung von mehreren tausend Euro und nicht von 100 oder 150 Euro insgesamt. Da geht es schnell um hohe Summen.
Wie wird denn nun abgerechnet? Vergütungsvereinbarung vs. RVG
Wenn eine Anwältin oder ein Anwalt nur eine Stunde auf Vergütungsvereinbarungsbasis arbeitet, dann verdient er für diese Stunde vielleicht 150 oder 200 Euro. Wenn er aber eine Mandatsvereinbarung hat, in der steht, dass sie oder er nach RVG, dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz abrechnet, dann läuft es anders. Wenn sie oder er gar keine Mandatsvereinbarung hat, dann rechnet er sowieso nach RVG ab. Dann kann es sein, dass er nur eine Stunde arbeitet, weil er nur eine Vereinbarung aus der Schublade nimmt, die er schon vorformuliert hat, und zack, hat er für eine Stunde Arbeit ein paar tausend Euro verdient.
Jetzt kann man natürlich fragen: Ist das gerechtfertigt und fair? Für die eine Stunde Arbeit wahrscheinlich nicht. Wenn man das Risiko bedenkt, das sie oder er trägt, wenn der Gegenstandswert sehr hoch ist, dann vielleicht schon eher. Und um mal auf den Boden der Tatsachen zurückzukommen und ganz realistisch zu bleiben: Nicht jedes Mandat bringt 5.500 Euro pro Stunde.
Geht es Anwälten denn nun nur ums Geld oder nicht?
Um nochmal zurück zur Frage zu kommen, ob es Anwältinnen und Anwälten nur ums Geld geht. Ich würde sagen: Es gibt solche und solche. Das ist aber genauso der Fall bei Werkstattbetreibern, Handwerkern, Malern, Schreinern oder Heizungsinstallateuren. Den einen geht es mehr ums Geld, den anderen geht es mehr um die Sache. Die einen bewerten ihre Leistung ein bisschen höher, und verlangen etwas mehr Geld, die anderen machen es wiederum günstiger. Ich denke, man kann Anwältinnen und Anwälte da nicht über einen Kamm scheren. Es gibt mit Sicherheit auch welche, denen es nicht ausschließlich ums Geld geht, sondern um die Sache. Das wage ich jetzt einfach mal zu behaupten! Aber genauso gibt es das eben auch bei allen anderen Berufen.
Insofern würde ich sagen: Ja, Anwältinnen und Anwälte sind häufig gut bezahlt und uns geht es nicht schlecht. Das kann man aber von Managern und Ärzten genauso behaupten. Denen geht es auch nicht immer nur ums Geld. Also: Wenn das Klischee z.B. in einem Gespräch aufkommt, Anwälten ginge es nur ums Geld, dann wäre wichtig, dass ihr immer sagt: “Nein, das stimmt nicht. Anwälten geht´s um …jetzt fällt´s mir nicht ein ….ahja: Gerechtigkeit!“
Video zum Beitrag
Foto: Adobe/©Yingko