Jurastudium

Jede Studentin und jeder Student muss sich im Jurastudium früher oder später mit der Frage beschäftigen, ob er oder sie einen Auslandsaufenthalt in Betracht zieht. Dieser Beitrag soll euch bei einer solchen Entscheidung helfen.

Zu mir selbst: Ich war in meiner juristischen Ausbildung zweimal im Ausland: während des Studiums in Lausanne in der französischen Schweiz und während der Wahlstation meines Referendariats in einer kleinen Kanzlei in Los Angeles, USA. Beide Male hatte ich eine tolle Zeit! Es ist unglaublich wichtig, früh im Studium und vor allem auch im Referendariat Kontakte zu knüpfen, sei es zu Kanzleien oder zu Unternehmen, die man sich als zukünftigen Arbeitgeber vorstellen kann – denn nichts ist hilfreicher, wenn man die wichtigen Leute schon kennt.

Das Gesetz und juristische Sachverhalte werden immer internationaler

Aber mindestens genauso wichtig wie das Networking ist es, während der Ausbildung im Ausland gewesen zu sein! Denn es ist einfach Fakt, dass die juristischen Sachverhalte heutzutage immer internationaler werden. Das heißt konkret: Man muss in der Kanzlei, im Unternehmen und teilweise auch bei Gericht auf Englisch arbeiten. Ich habe schon in Unternehmen gearbeitet, wo ich etwa zur Hälfte auf Englisch gearbeitet habe, also englischsprachige Lizenzverträge und Verträge bearbeitet habe, oder Verhandlungen auf Englisch führen musste. Insofern ist Sprachkompetenz hier sehr wichtig.

Wann ist der ideale Zeitpunkt für den Auslandsaufenthalt?

Wenn für euch feststeht, dass ihr auf jeden Fall ins Ausland gehen wollt, stellt sich die Frage, wann der passende Zeitpunkt dafür ist. Ich persönlich war im fünften Semester in Lausanne. Das war ein guter Zeitpunkt, weil man schon ein bisschen studiert hatte, aber es war noch vor dem großen Stress der Examensvorbereitung. Ich konnte dort einen Schein machen, während ich mich quasi im Urlaubssemester befand. Ich habe lange versucht, das meinen Eltern zu erklären, wie man ein Semester spart, wenn man eigentlich im Ausland ist. Den hätte ich sonst unter dem Semester in Deutschland ohne Urlaubssemester machen müssen.

Auslandsaufenthalt im Referendariat

Auch einen Auslandsaufenthalt während des Referendariats kann ich uneingeschränkt empfehlen! Ich wollte damals nicht vor dem Examen gehen, weil man dann mit einem Bein in der Examensvorbereitung steht und immer denkt: Kann ich die Zeit wirklich genießen? Deshalb hatte ich mich dazu entschlossen, während der Wahlstation ins Ausland zu gehen. Die Wahlstation findet statt, nachdem die schriftlichen Klausuren absolviert wurden, aber vor der mündlichen Prüfung – es ist also ein bisschen wie ein Vakuum. Man muss nicht mehr so richtig lernen, weil man die Examensklausuren schon hinter sich gebracht hat, aber es ist auch noch nicht wirklich vorbei.

Da ich immer mal nach Kalifornien gehen wollte und LA kennen lernen wollte war das ein extremer Motivator in der Lernphase vor dem zweiten Examen. Da dachte ich immer: „Ich habe keine Lust mehr, aber du musst es durchhalten, denn wenn du alles hinter dich gebracht hast, geht es nach Los Angeles!“. Und genauso war es dann auch. Ich bin am 1.1. um zehn Uhr morgens nach einer feuchtfröhlichen Semestersause ins Flugzeug nach Los Angeles gestiegen und habe da sensationelle drei Monate am Strand verbracht!…Und natürlich in der Kanzlei! Ich habe auch ein bisschen gearbeitet.

Mein Fazit lautet also: Macht einen Auslandsaufenthalt! Den würde ich uneingeschränkt jedem weiterempfehlen.

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Auslandssemester - ja oder nein? | Jurastudium

Foto: Adobe.Stock/Riko

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