Das Thema Übungsklausuren im Jurastudium ist extrem wichtig – schließlich setzt sich die Note sowohl im ersten als auch im zweiten Staatsexamen aus den Klausurnoten der schriftlichen Prüfungen zusammen. Mittlerweile gibt es natürlich auch den Schwerpunktbereich, aber der Großteil der Note kommt immer noch durch die Klausuren zustande. In diesem Beitrag lest ihr, worauf es dabei ankommt.

Zum Ende Eures Jurastudiums wartet auf Euch die staatliche Pflichtfachprüfung. Man ist in dieser Situation fünf Stunden lang in einen Raum gesperrt – bei mir in München war das eine Turnhalle – kriegt eine Klausur auf den Tisch, und muss diese lösen. Das ist vor allem psychisch ein extremer Druck, weil die Aufgaben immer so gestellt sind, dass man eigentlich immer erst gerade so fertig wird. Wie sollte man hier vorgehen?

Es gibt zahlreiche Klausurenkurse von Repetitoren, aber auch von den Uni-Reps. Diese Angebote solltet Ihr wahrnehmen, denn Fehler, die Ihr einmal in einer Übungsklausur gemacht habt, werdet Ihr nie wieder machen – das ist sozusagen in einem anderen Teil des Gehirns abgespeichert. Wenn man denkt, man hat etwas theoretisch verstanden und dann kommt dieser Sachverhalt in einer Klausur dran, merkt man schnell: Ich habe es doch nicht verstanden. Wenn man sich aber schon einmal die Zähne an so einer Konstellation ausgebissen hat, überlegt hat und vielleicht zu einem Ergebnis gekommen ist, dann wird das beim Einsehen des Ergebnisses ganz anders abgespeichert, als wenn man diese Übungsklausur nicht geschrieben hätte.

Übungsklausuren im Jurastudium immer ohne Hilfsmittel schreiben

Mein zweiter Tipp ist, Übungsklausuren nicht mithilfe von Lehrbüchern oder anderen Hilfsmitteln zu schreiben. Denn in so einem Fall könntet Ihr es auch gleich sein lassen. Der Wert einer Übungsklausur liegt darin, dass Ihr Euch wirklich reinhängt und versucht, das Problem nur mit dem Gesetz und Eurem Kopf zu lösen – und nicht mit einem Lehrbuch. Denn das habt Ihr in den Examensklausuren schließlich auch nicht mit dabei.

Übungsklausuren helfen, Zeitpläne zu erstellen

Macht Euch zudem einen klaren Zeitplan. Man muss die Klausur immer erst gliedern bevor man anfängt, zu schreiben. Setzt Euch hier eine Deadline – denn sonst werdet Ihr nicht fertig. Wenn Ihr drei Stunden für die Gliederung aufwendet, dann werdet Ihr nicht in zwei Stunden die Klausur runterschreiben können. Dafür reicht die Zeit schlicht nicht.

Ich habe mir für meine Klausuren immer gesagt, dass ich maximal 90 Minuten für die Gliederung aufwende, und dann – egal ob diese fertig ist oder nicht – anfange zu schreiben. In so einem Fall muss ich mir dann hintenheraus überlegen, wie ich die Klausur schließlich zu Ende bekomme. Fangt also spätestens nach eineinhalb Stunden an, zu schreiben, sonst werdet Ihr nicht fertig. Mein Fazit also: Schreibt Übungsklausuren!

Übungsklausuren im Jurastudium

Foto: Adobe Stock/©lightpoet

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